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Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 13. November 2024

Mittwoch, 20.11.2024

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 13. November 2024
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 13. November 2024

An der Sitzung vom 13. November 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Ausbau Abwasserreinigungsanlage Flos: Entsorgung von Altlasten
Für die Entsorgung der Altlasten im nördlichen Bereich des ARA-Grundstücks wird nachträglich ein Zusatzkredit von 1'030'000 Franken (inkl. 8,1 % MWST) als gebundene Ausgaben bewilligt. Parallel zu den Arbeiten an der ersten Etappe starteten im August 2023 die Arbeiten für die Erweiterung der Filtration. Gleichzeitig mit der Filtration wird auch die Energiezentrale der Fernwärme Wetzikon AG erstellt. Bei den Aushubarbeiten für die gemeinsame Baugrube stiess man auf belastetes Bodenmaterial, welches sowohl die Mengen als auch den Belastungsgrad der aufgrund von vorhergehenden Sondagen getätigten Abschätzungen erheblich überstieg. (SRB 2024/271)

Vernehmlassung Änderung Energiegesetz
Der Kanton Zürich erarbeitet zurzeit einen Entwurf für eine Änderung des Energiegesetzes. Der Fokus liegt auf der Stärkung der Versorgungssicherheit durch Solardächer und Saisonspeicher sowie Eigenstromerzeugung. Die beiden Entwürfe sind zur Vernehmlassung bei den Gemeinden. Wegen des grossen Potenzials begrüsst es der Stadtrat, grundsätzlich die Anforderungen für die Nutzung von Sonnenenergie auf Dächern zu erhöhen, allerdings nur in Form von Strom. Insbesondere bei Neubauten wird es als zumutbar betrachtet. Auch in Wetzikon ist es Tatsache, dass bei Neubauten bereits heute schon mehr Photovoltaik-Leistung gebaut wird als gesetzlich gefordert. Ebenfalls begrüsst es der Stadtrat, die Fläche über Parkierungsanlagen für die Energieproduktion zu nutzen. Es wird als sinnvoll erachtet, die Stromversorgungssicherheit im Winterhalbjahr mittels saisonaler Speicherung (oder zum Beispiel Power-to-Gas) zu erhöhen. Um eine fachkompetente und effiziente Beurteilung der Projekte zu gewährleisten, soll diese anspruchsvolle Aufgabe zentral auf kantonaler Ebene erfolgen. (SRB 2024/272)

Pflegezentrum Wildbach: Kredit für Ersatz Band- und Haubenspülmaschine sowie Sanierung Bodenbelag bewilligt
Für den Ersatz der bestehenden Band- und der Haubenspülmaschine sowie die Sanierung des Bodenbelags in der Gastroküche des Pflegezentrums Wildbach wird ein Objektkredit von 285'000 Franken inklusive MWST bewilligt, vorbehältlich der Genehmigung durch das Parlament. Die beiden Abwaschmaschinen in der Gastroküche des Pflegezentrums Wildbach haben ihre erwartete Lebensdauer erreicht und können nicht mehr Instand gehalten werden, weil die Wartung nicht mehr möglich ist. Um den Betrieb aufrecht erhalten zu können, wird der Ersatz dieser Maschinen dringend benötigt. Gleichzeitig ist die Sanierung des abgenutzten Bodenbelags dringend notwendig, damit die Arbeitssicherheit eingehalten werden kann. (SRB 2024/273)

Antwort Anfrage "Finanzielle Einbussen durch die Senkung des Gewinnsteuersatzes" geht ans Parlament
Die SP/AW-Fraktion des Wetziker Parlaments wollte vom Stadtrat wissen, welche Auswirkungen eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes in Bezug auf die Senkung des Gewinnsteuersatzes von heute 7 auf neu 6 Prozent auf die Stadt Wetzikon hätte. Der Regierungsrat hat im November 2023 diese Änderung dem Kantonsrat beantragt. Diese dürfte bald verabschiedet werden. Die mutmasslichen Mindererträge würden sich auf rund 752'000 Franken pro Jahr belaufen. Eine Gemeinde gilt gemäss Vorlage dann als besonders betroffen, wenn die durchschnittlichen Staatssteuererträge aus Gewinn- und Kapitalsteuern mehr als 15 Prozent der gesamten Erträge aus Einkommens- Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern ausmachen und für das betreffende Jahr keine Steuerfusssenkung beschlossen würde. Da sich der Ertragsanteil der juristischen Personen in Wetzikon auf ca. 11,7 Prozent beläuft, käme die Klausel nicht zur Anwendung. Die Berechnung basiert auf den Zahlen von 2023 unter Berücksichtigung der beiden Vorjahre. (SRB 2024/274)

Baukredit für den Ersatzneubau des Infrastrukturgebäudes des Strandbads Auslikon geht ans Parlament
Der Stadtrat hat für das Strandbad Auslikon einen Baukredit von 6'340'000 Franken, inklusive MWST bewilligt. Der Kredit bezieht sich auf den Ersatzneubau des Infrastrukturgebäudes. Damit das Strandbad Auslikon weiterbetrieben werden kann und eine dauerhafte Konzessionsverlängerungen möglich ist, bedarf es einen Rückbau der bestehenden Infrastrukturbauten und einen Neubau der notwendigen Räumlichkeiten. Insbesondere das bestehende Kioskgebäude, welches im Gewässerabstandbereich zum Chämtnerbach steht, muss zurückgebaut werden. Zudem sind alle Bestandsbauten in einem sehr schlechten baulichen und energetischen Zustand. Antrag und Weisung des Baukredits werden dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Schlussendlich hat die Wetziker Stimmbevölkerung an der Urne das letzte Wort. Es ist geplant, die Urnenabstimmung im Herbst 2025 durchzuführen. (SRB 2024/275)

Budget 2025: Änderungsanträge zuhanden Budgetdebatte im Parlament
Die Änderungsanträge zum Budget 2025 werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Stadtrat hat am 18. September 2024 Antrag und Weisung für das Budget 2025 und zur Festsetzung des Steuerfusses 2025 genehmigt und dem Parlament überwiesen. In der Zwischenzeit haben sich bei einigen wenigen Konten neue Erkenntnisse ergeben, die im Budget 2025 sinnvollerweise angepasst werden sollten. Insgesamt resultiert aus diesen Änderungsanträgen in der Erfolgsrechnung eine Verbesserung von 132'000 Franken. (SRB 2024/276)

Termine für Abstimmungen und Wahlen 2025
Im nächsten Jahr finden vier offizielle Termine für Abstimmungen und Wahlen statt. Es sind dies 9. Februar, 18. Mai, 28. September und 30. November 2025. Diese Abstimmungstermine von Bund und Kanton gelten ebenfalls als kommunale Abstimmungs- und Wahltermine. (SRB 2024/277)

Postulat "Sicherung kritischer Infrastruktur durch Cyber Security Audits"
Das Postulat fordert den Stadtrat auf, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen und die kritischsten Infrastrukturen, insbesondere die Wasserversorgung und Stromversorgung, sowie andere lebenswichtige Dienste, regelmässigen, externen Cybersecurity Audits zu unterziehen. In Anlehnung an diese Forderung hat der Stadtrat entschieden, den Fokus auf folgende Organisationseinheiten und Infrastrukturen zu legen: Stadtwerke (Versorgung Strom, Wasser, Gas), Stadtentwässerung (Abwasserreinigung ARA), Sicherheit (Blaulichtorganisationen Stadtpolizei, Feuerwehr, Zivilschutz). Um einen wirksamen Schutz vor Cyberangriffen zu gewährleisten, ist ein ganzheitlicher Ansatz anzustreben, wobei Prozesse, Technologie und Mensch gleichermassen berücksichtigt werden. Deshalb hat der Stadtrat die Firma InfoGuard AG mit der Erstanalyse beauftragt. Obwohl die Stadt Wetzikon und ihre IT-Zulieferer bereits heute wirksame organisatorische und technische Massnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen einsetzen, ist eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des Sicherheitsdispositivs angezeigt. Ziel ist es, den Massnahmenplan Cyber- und Informationssicherheit 2025 umzusetzen. Bereits jetzt wurden erste Sofortmassnahmen in verschiedenen Bereichen ergriffen. (SRB 2024/278)

Postulat (Jugendvorstoss) "Ohne Fleiss kein Preis – finanzielle Unterstützung durch die Stadt gekoppelt an einen Einsatz für die Stadt (Beibehaltung Papiersammlung oder Ähnliches)"
Der Stadtrat beantragt eine Fristerstreckung von sechs Monaten für die Bearbeitung des Postulats "Ohne Fleiss kein Preis", da die Abklärungen mehr Zeit erfordern. Nach intensiven Gesprächen mit den Jugendlichen der Cevi wurde deutlich, dass deren Anliegen über finanzielle Kompensationen hinausgehen. Die durch den Wegfall der Papiersammlung entstandenen Einnahmeverluste sind für sie signifikant. Die Stadtverwaltung prüft derzeit alternative Verdienstmöglichkeiten. Um eine fundierte und tragfähige Lösung zu erarbeiten, ist eine Fristverlängerung bis zum 28. Mai 2025 erforderlich. (SRB 2024/279)

Pflegezentrum Wildbach: Tarif- und Taxordnung 2025
Die Pflegetarife sowie die Betreuungs- und Hotellerietaxen 2025 für das Pflegezentrum Wildbach werden festgesetzt. Die Betreuungstaxen für 2025 werden bei 50 Franken pro Person und Tag sowie bei 60 Franken pro Tag für Bewohnende der Dementenwohngruppe belassen. Auf dem heutigen Stand belassen wird auch der Auswärtigenzuschlag von 40 Franken pro Person und Tag. Die Hotellerietaxe wird um 6 Franken pro Person und Tag erhöht. Für die Tagesstrukturen betragen die Taxen 110 Franken (inkl. Mittagessen) pro Person und Tag bzw. 140 Franken pro Person und Tag (inkl. Morgen-, Mittag- und Nachtessen). Für die Nachtstrukturen sind es 90 Franken (inkl. Morgenessen) pro Person und Nacht bzw. 110 Franken pro Person und Nacht (inkl. Nacht- und Morgenessen). (SRB 2024/280)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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