Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 10. Juli 2024

Freitag, 19.07.2024

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 10. Juli 2024
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 10. Juli 2024

An der Stadtratssitzung vom 10. Juli 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Postulat "Angemessene Mehrwertabgabe zur Qualitätsvollen Innenentwicklung" wird nicht entgegengenommen
Der Stadtrat wurde aufgefordert, im Rahmen der ordentlichen Ortsplanrevision die Mehrwertabgabe nochmals vertieft zu überprüfen, um einen Abgabesatz festzulegen, welcher den Zielen einer qualitätvollen Stadtentwicklung und Innenverdichtung gerecht wird. Dies auch deshalb, weil das Bundesparlament im Rahmen einer zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes entschied, dass Mehrwerte bei Auf- und Umzonungen nicht zwingend auszugleichen sind. Städte und Gemeinden können eigenständig entscheiden, ob sie eine kommunale Mehrwertabgabe erheben und dies in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) verankern. Seit der Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs in der BZO vom 3. Oktober 2022 sind weder rechtliche noch tatsächliche Veränderungen feststellbar, welche den damaligen Entscheid des Wetziker Parlaments bezüglich der festgelegten Höhe des Abgabesatzes von 40 % in Frage stellen würden. Ebenso wenig ist aufgrund der bereits erfolgten Erfahrung mit dem kommunalen Mehrwertausgleich im Rahmen der Teilrevision des privaten Gestaltungsplans Aawisen ein überwiegendes Interesse an einer Anpassung feststellbar. Aufgrund dessen empfiehlt der Stadtrat, das Postulat nicht zu überweisen. (SRB 2024/179)

Kredit für Verlegung Schmutz- und Meteorwasserkanalisation Hofstrasse 88 bewilligt
Antrag und Weisung für die Kreditbewilligung "Verlegung Schmutz- und Meteorwasserkanalisation Hofstrasse" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Ersatz der bald 60-jährigen Kanäle in der Hofstrasse stellt aus Sicht des Stadtrats eine sinnvolle und verhältnismässige Massnahme zum Wert- und Funktionserhalt der öffentlichen Kanalisationsanlagen dar. (SRB 2024/180)

Kulturförderung 2024: Kredit in eigener Kompetenz
Für einen ausserordentlichen Mittelbedarf zur Kulturförderung im 2024 wird ein Betrag von 78'200 Franken in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2024 bewilligt. Die inzwischen siebenjährige Arbeit der Abteilung Kultur trägt immer mehr Früchte und es ist auch in naher Zukunft mit einer Mehrzahl von Gesuchen und Initiativen zu rechnen, die der Bevölkerung der Stadt Wetzikon zugutekommen. Das Kulturförderbudget 2024 setzt sich aus den drei Bereichen "gebundene Beiträge", "Städtische Schwerpunkte" und "Freikredit für Einzelgesuche" zusammen. Sicherlich ist der tief budgetierte Betrag im Bereich des Freikredits ein zentraler Grund, dass für Einzelgesuche bereits Mitte Jahr nicht mehr genügende finanzielle Mittel verfügbar sind. Zudem führte der Kredit "250 Jahre Hans Georg Nägeli" über 17'000 Franken zur prekären Lage. Gesuchstellende, die im zweiten Halbjahr veranstalten, sollten nicht benachteiligt werden, nur weil das Geld knapp wird oder im Herbst keines mehr da ist. Deshalb hat der Stadtrat diesen Kredit für die Kulturförderung bewilligt. (SRB 2024/182)

Philipp Neukom ersetzt Stephan Mathez im Parlament
Für den zurückgetretenen Stephan Mathez (Grüne Partei) wird für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 per 15. Juli 2024 Philipp Neukom als gewählt erklärt. (SRB 2024/183)

Beteiligung an Fernwärme Wetzikon AG: erste Tranche bewilligt
Als Zuschuss in die Kapitaleinlagereserven der Fernwärme Wetzikon AG (ohne Ausgabe neuer Aktien) wird aus dem Rahmenkredit eine erste Tranche von 1,8 Mio. Franken per 22. Juli 2024 an die Fernwärme Wetzikon AG bewilligt. (SRB 2024/184)

Kredit für Restaurant Krone nach Wasserschaden bewilligt
Für die technische Massnahmen zur Sicherung der Stromverteilung nach einem Wasserschaden im Restaurant Krone wird ein Baukredit von brutto 98'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Im nicht unterkellerten Bereich sammelt sich seit dem Bruch einer Warmwasserleitung Wasser an, welches zwischen Betondecke und Betonwand in den Keller eindringt. Das Wasser kommt oberhalb des Stromschaltschranks aus der Wand und läuft direkt in die Stromverteilung hinein. Durch die Versetzung des Stromschaltschranks im Kellergeschoss des Restaurants Krone kann ein erster wichtiger Schritt zur Behebung des Wasserschadens unter der Gastroküche realisiert werden. (SRB 2024/186)

Kredit für Grundausstattung des Kiosks im Jörg-Schneider-Park bewilligt
Für die Instandsetzung und die Grundausstattung des Kiosks im Jörg-Schneider-Park wird ein Kredit von 30'000 Franken in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2024 bewilligt. Damit das Gebäude im Jörg-Schneider-Park wieder in Betrieb genommen werden kann, benötigt es kleinerer Unterhaltsarbeiten wie die Inbetriebnahme des Stroms und die Reinigung der Lüftungsanlage. Zudem wird für den Kioskbetrieb eine Grundausstattung an Küchengeräten benötigt. (SRB 2024/188)

Kredit für neue Rasenspielfläche auf dem Fussballplatz 1 bewilligt
Für die Erneuerung von der Rasenspielfläche Fussballplatz 1 wird ein Kredit von 615'500 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Der Hauptplatz der Sportanlage Meierwiesen hat seine Lebensdauer schon deutlich überschritten. Der Platz weist verschiedene punktuelle Vernässungen auf, obwohl jeweils Tage zuvor trockene Witterung vorherrscht. Der schlechte Zustand führt zu Trainings- und Spielausfällen, und gefährdet zudem die Sicherheit der Fussballerinnen und Fussballer. (SRB 2024/189)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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