Amtliche Publikationen
Freitag, 14.02.2025
14.02.2025, Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB), Öffentliche Auflage
Die Planungskommission der Stadt Wetzikon hat am 28. Januar 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Umsetzung der "Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen" (IVHB) und dazugehörigen erläuternden Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV), zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetztes (PBG) verabschiedet.
Die Unterlagen liegen vom 14. Februar 2025 bis 15. April 2025 während 60 Tagen (von der Publikation an gerechnet) in der Stadtverwaltung, Bauamt, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen unter dieser Publikation aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis 15. April 2025 (Datum des Poststempels) einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch das Parlament entschieden.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 15.04.2025
Kontaktstelle:
Stadt Wetzikon
Stadtplanung
Bahnhofstrasse 167
8620 Wetzikon
Stadtrat Wetzikon