Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. März 2024

Mittwoch, 03.04.2024

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. März 2024
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. März 2024

An der Stadtratssitzung vom 20. März 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Baukredit für die Primarschulanlage Guldisloo geht ans Parlament

Im Juni 2024 wird die Wetziker Stimmbevölkerung über einen Baukredit für eine Gesamtsa-nierung und Erweiterung der Primarschulanlage Walenbach abstimmen. Sofern der Baukredit angenommen wird, sollen die Bauarbeiten schnellstmöglich aufgenommen werden. Ange-strebt wird der Baustart im Sommer 2024. In der ersten Bauetappe wird der Neubau anstelle des heutigen Schulraumprovisoriums erstellt. Somit muss das Schulraumprovisorium zurück gebaut werden. Die Abwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses haben ergeben, dass die Versetzung des Provisoriums auf die Schulanlage Guldisloo optimal ist. Die Dringlichkeit des Raumbedarfs der Schule, wie auch der Baustart für den Neubau Walenbach bedürfen einen klaren und zeitnahen Entscheid. Der Stadtrat hat den Baukredit von 2'390'000 Franken ge-nehmigt. Antrag und Weisung gehen zur Beschlussfassung ans Parlament. (SRB 2024/59)

Fristerstreckung beantragt für die Überarbeitung der Vorlage zu den Kindergärten Goldbühl, Kempten, Baumgarten und Egg

Das Parlament hat am 2. Oktober 2023 den Baukredit für die Ersatzneubauten der neuen Dreifachkindergärten Kempten und Baumgarten sowie der Doppelkindergärten Goldbühl und Egg zurückgewiesen und den Stadtrat beauftragt, die Vorlage zu überarbeiten und dem Parlament erneut vorzulegen. Für die Überarbeitung beantragt der Stadtrat dem Parlament eine Fristerstreckung von sechs Monaten bis am 30. September 2024. Durch die Projektüberarbeitung soll eine Kostensenkung erzielt werden. In den kommenden sechs Monaten wer-den die verschiedenen Varianten zum weiteren Vorgehen abschliessend ausgearbeitet und durch den Steuerungsausschuss definiert. (SRB 2024/60)

Zusatzkredit für Projektierungsphase der Gesamtsanierung und Flächenoptimierung des Stadthauses bewilligt

Die detaillierten Abklärungen anhand des ausgearbeiteten Vorprojekts im Zusammenhang mit der Gesamtsanierung und Flächenoptimierung des Stadthauses zeigen einen höheren Aufwand und entsprechend höhere Kosten für die weitere Planung auf. Damit die weiteren Planungsphasen bearbeitet werden können, wird ein Zusatzkredit notwendig. Der Stadtrat hat den Kredit von 315'000 Franken bewilligt. Die Sanierung der Gebäudesubstanz ist dringend notwendig und die Optimierung der Flächen wird eine dichtere und sicherere Nutzung des Stadthauses hervorbringen. Eine moderne, zukunftsfähige Stadtverwaltung kann dadurch gewährleistet werden. (SRB 2024/62)

Neufestsetzung des bereinigten Quartierplans Mattacker-Mühle

Aufgrund einer Einwendung des kantonalen Amts für Raumentwicklung wurde das Genehmigungsverfahren des privaten Gestaltungsplans Mattacker vor rund einem Jahr sistiert, bis ein genehmigungsfähiger Quartierplan vorliegt. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts und möglicher Lösungsszenarien hat sich die Planungskommission im April 2023 dafür ausgesprochen, den Quartierplan bezüglich der nichtgenehmigungsfähigen Inhalte zu überarbeiten. Konkret ging es um die Regelung bzw. Einigung bezüglich der Kostentragung und des erforderlichen Landerwerbs für die Fertigstellung des Gehwegs entlang der Rapperswilerstrasse im Bereich der abzubrechenden Gebäude sowie für die Umlegung des Radwegs im Einmündungsbereich der Mattackerstrasse. Der Stadtrat hat den überarbeiteten Quartierplan an der letzten Sitzung festgesetzt. (SRB 2024/63)

Kenntnisnahme über den Beschluss über die bezirksrätliche Visitation vom 26. Februar 2024

Am 8. Mai 2023 hat der Bezirksrat Hinwil bei der Stadt Wetzikon turnusgemäss eine Visitation durchgeführt. Zusätzlich zur ordentlichen Visitation erfolgte eine Prüfung im Zusammenhang mit der Organisation und der Ausrichtung der Sozialhilfe. Mit Beschluss vom 26. Februar 2024 hält der Bezirksrat Hinwil fest, dass die durchgeführten Prüfungen zu keinen besonderen Hinweisen oder Bemerkungen Anlass geben. (SRB 2024/64)

Teilrevision Jahresarbeitszeitenrichtlinie der Stadt Wetzikon genehmigt

Mit Beschluss vom 7. März 2024 hat die Geschäftsleitung die Öffnungszeiten für die Stadtverwaltung Wetzikon angepasst. Dies hat zur Folge, dass der kommunale Erlass "Jahresarbeitszeitreglement" (neu Jahresarbeitszeitenrichtlinie) geändert werden muss. Zusätzlich zur notwendigen Änderung stehen einige textliche Anpassungen und Präzisierungen an. (SRB 2024/65)

Teilrevision Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister

Die geplanten Änderungen im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister tragen seitens der kommunalen Einwohnerdienste in verschiedenen Bereichen zu einer Vereinfachung der administrativen Prozesse bei. Im Kanton Zürich hat sich der Verband der Zürcher Einwohnerkontrollen eingehend mit der Teilrevision des Gesetzes auseinandergesetzt. Sämtliche Änderungen wurden geprüft, teilweise für in Ordnung befunden, teilweise aber auch nicht und folglich wurde die Vernehmlassung mit verschiedenen Anträgen ergänzt. (SRB 2024/68)

Fällung und Ersatzpflanzung der Buche an der Bahnhofstrasse 199, 201, 203

Aus Sicherheitsgründen muss die Buche in der Gartenanlage der Liegenschaft Bahnhofstrasse 199, 201, 203 gefällt werden. Damit ein Teil der vorhandenen, wertvollen Lebensräume der Buche erhalten werden können, wird entweder ein Teil des Stamms stehen gelassen oder mit mindestens 15 Prozent des anfallenden Holzvolumens in der Gartenanlage an einer gut besonnten Lage Asthaufen oder liegende Baumstammelemente erstellt. Zudem wird ein Ersatzbaum gepflanzt. (SRB 2024/70)

Nicht-Entgegennahme des Postulats "Kosteneffiziente energetische Richtlinien für städtische Bauten"

In der Stadt Wetzikon gilt seit dem 1. Januar 2023 die neue Richtlinie betreffend energetische Aspekte bei Planung, Bau, Sanierung und Bewirtschaftung von Bauten der Stadt Wetzikon. Das Postulat fordert für die städtischen Bauten "vernünftige und kosteneffiziente" Richtlinien. Anstelle des Minergie-P-Eco bzw. des Minergie-A-Eco-Standards soll für städtische Liegenschaften der weniger anforderungsreiche Minergie-Standard als Basis festgelegt werden. Nur die Herabsetzung des geforderten Minergie-Standards unterstützt der Stadtrat nicht. Er stellt aber fest, dass alle pauschal formulierten Forderungen an die Bauprojekte den immer komplexer werdenden Abläufen eines Bauprozesses nicht immer gerecht werden. Notwendig ist deshalb insbesondere eine umsichtige Handhabung aller Anforderungen an Neu- und Umbauten mit einer frühzeitigen Abwägung durch Prüfung im Einzelfall. Damit kann den sehr unterschiedlichen Bauten der Stadt Wetzikon besser Rechnung getragen werden. (SRB 2024/71)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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