Amtliche Publikationen

Quartierplan Mattacker-Mühle

Freitag, 16.08.2024

Quartierplan Mattacker-Mühle
Quartierplan Mattacker-Mühle

Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung

Die kantonale Baudirektion hat am 5. Juli 2024 verfügt (KS-0099 / 24): 

I. Die vom Stadtrat Wetzikon am 20. März 2024 beschlossene Festsetzung des Quartierplans Mattacker-Mühle wird genehmigt. 

Die Unterlagen liegen ab dem 16. August 2024 während 30 Tagen öffentlich auf und können bei der Stadt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, Schalter "Bau + Planung", 4. Stock, während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Stadt Wetzikon unter "Amtliche Publikationen" (https://www.wetzikon.ch/de/aktuelles/) eingesehen werden. Bei Einsichtnahme vor Ort wird eine frühzeitige telefonische Voranmeldung unter Tel. 044 931 32 84 empfohlen.

Gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion sowie gegen den Beschluss des Stadtrates kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Den beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern werden die Beschlüsse schriftlich mitgeteilt.

Geschäftsbereich Bau, Planung + Umwelt

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