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Amtliche Publikationen

Urnengang vom 22. September 2024

Freitag, 16.08.2024

Urnengang vom 22. September 2024
Urnengang vom 22. September 2024

16.08.2024, Abstimmungsanordnung

Für Sonntag, 22.September 2024, wird folgende kommunale Abstimmung angeordnet:

Politische Gemeinde
Interkommunale Vereinbarung und Gründung der GWVZO AG

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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