Amtliche Publikationen

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege

Freitag, 09.08.2024

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege

Römisch-katholische Kirchgemeinde Wetzikon, Gossau, Seegräben
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege, Rest Amtsdauer 2022 - 2026, Wahlvorschlag


Gestützt auf die Wahlanordnung vom 21. Juni 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Römisch-katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Gossau, Seegräben innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Stagnoli Markus, 1961, Landmaschinenmechaniker, Florastrasse 23, 8620 Wetzikon

Es wird eine neue Frist von 7 Tagen, d.h. bis 16. August 2024 angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden können.

Die Wahlvorsteherschaft erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am 9. Februar 2025 durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Hirschengraben 72, 8001 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Wahlvorsteherschaft Stadtrat Wetzikon

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