Amtliche Publikationen

Stromtarife der Stadtwerke Wetzikon 2025

Freitag, 30.08.2024

Stromtarife der Stadtwerke Wetzikon 2025
Stromtarife der Stadtwerke Wetzikon 2025

Mit Beschluss vom 21. August 2024 hat der Stadtrat die Energie- und Netznutzungstarife für den Strom 2025 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 30. August bis 28. September 2024 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.

Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.

Gegen die Festlegung der Netznutzungstarife und -entgelte sowie der Stromtarife für die Grundversorgung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), Effingerstrasse 39, 3003 Bern Rekurs erhoben werden. Gegen alle übrigen Bestimmungen der Tarifordnung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden.

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