Amtliche Publikationen
Freitag, 17.01.2025
Mit Beschluss vom 8. Januar 2025 hat der Stadtrat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
Sanierung Bachtelstrasse, Bahnhof- bis Spitalstrasse (SRB 1),
2'400'000 Franken inkl. MWST für die Erneuerung der Kanalisation und
2'850'000 Franken für die Erneuerung der Strasse, Beleuchtung und Entwässerung
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter
https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon