Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 10. Januar 2024

Mittwoch, 17.01.2024

An der Stadtratssitzung vom 10. Januar 2024 behandelte der Stadtrat nachfolgende Traktanden.

Interpellation Zeno Schärer "Grundlagen und Rahmenbedingungen des inklusiven Schulmodells" beantwortet
Die Antwort auf die Interpellation "Grundlagen und Rahmenbedingungen des inklusiven Schulmodells" wird zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Parlament weitergeleitet. Die Schulpflege beantwortete verschiedene Fragen rund um die Einführung von verschiedenen Projekten zur Umsetzung des Legislaturziels für die Amtsdauer 2022 – 2026 "Die Schule Wetzikon ist inklusiv ausgerichtet". Für die Schule Wetzikon bedeutet Inklusion, dass es künftig normal sein soll, "verschieden" zu sein. Die Individualität jedes Kindes in der Schule wird anerkennt. Die Aufgabe besteht darin, eine Umgebung zu schaffen, welche jedem Kind die Möglichkeit gibt, sein volles Potenzial zu entfalten. Dazu gehört auch, dass man sich an den Stärken statt an den Defiziten der Kinder orientiert. Um die einzelnen Schulen Wetzikons auf diesem Weg zu unterstützen, entwickelte die Schule Wetzikon 40 Impulskarten, welche den Schulen dabei als Werkzeug und Instrument dienen. (SRB 2024/1)

Änderung Strassengesetz, Umsetzung Motion betreffend Uferwegfonds
Der Stadtrat lehnt die Gesetzesvorlage zum Uferwegfonds ab, da sie den Ausbau der Uferwege kaum beschleunigen kann und die Lenkung der finanziellen Mittel auf jeweils baureife Projekte einschränkt. Mit der Motion KR-Nr. 61/2021 (Kantonsrat) wurde der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines thesaurierenden Fonds für Uferwege zu schaffen. Der Regierungsrat beantragte die Ablehnung der Motion, musste jedoch aufgrund der Überweisung durch den Kantonsrat trotzdem eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Er ist nach wie vor überzeugt, dass die Änderung des Strassengesetzes nicht notwendig ist. Die Planung und Projektierung von Uferwegen ist aufgrund der umweltrechtlichen Anforderungen und der Grundeigentumsverhältnisse komplex und zeitintensiv. Der Stadtrat konnte zum Vernehmlassungsentwurf Stellung nehmen. Er erachtet jedoch weder die bereits bestehende gesetzliche Regulierung des jährlichen Budgetbetrags für die Erstellung der Uferwege entlang der Zürcher Seen und Flüsse noch die Schaffung eines aus dem Strassenfonds gespeisten Fonds für zweckmässig. Basis des Budgets soll der mutmassliche und realistische Aufwand für die anstehenden Uferwegprojekte sein und nicht die im Strassengesetz vorgegebenen Beträge. In diesem Sinne schliesst er sich den Argumenten des Regierungsrats an, weshalb er die Anpassung ablehnt. (SRB 2024/2)

Änderung Strassengesetz, Umsetzung Motionen betreffend Radwegnetz und Radwegfonds
Der Stadtrat lehnt die Gesetzesvorlage zum Radwegnetz- und Radwegfonds ab, da sie den Radwegausbau kaum beschleunigen kann und die Lenkung der finanziellen Mittel auf jeweils baureife Projekte einschränkt. Zudem wird die administrative Komplexität unnötig erhöht. Der Regierungsrat beantragte die Ablehnung dreier Motionen des Kantonsrats zum Thema Radwegnetz und -fonds, musste jedoch aufgrund der Überweisungen durch den Kantonsrat trotzdem eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Diese sieht vor, die Ziele der Motionen durch eine Änderung des Strassengesetzes betreffend dem Bau von Radwegen umzusetzen. Der Stadtrat konnte zum Vernehmlassungsentwurf Stellung nehmen. Er unterstützt wie der Regierungsrat die angestrebte Verbesserung und den Ausbau der Veloinfrastruktur. Die Veloinfrastruktur soll proaktiv gefördert werden. Um wesentliche Verbesserungen für die Velofahrenden zu erreichen, sollen die diesbezüglichen Schwachstellen kontinuierlich behoben werden. Der dafür erforderliche Zeitbedarf wird jedoch nicht allein aufgrund der dafür bereitgestellten finanziellen Mittel bestimmt, sondern resultiert vielmehr aus der Komplexität der Strassenbauprojekte aufgrund der vielseitigen Ansprüche. Die den Motionen zugrundeliegende Motivation deckt sich im Grundsatz mit derjenigen der Stadt Wetzikon. Der Stadtrat erachtet weder die gesetzliche Regulierung des jährlichen Budgetbetrags zur Erstellung des Radwegnetzes noch die Schaffung eines aus dem Strassenfonds gespeisten Fonds für Radwege für zweckmässig. Basis des Budgets soll der mutmassliche und realistische Aufwand für die anstehenden Strassenbauprojekte sein und nicht die im Strassengesetz vorgegebenen Beträge. In diesem Sinne schliesst er sich den Argumenten des Regierungsrats an, weshalb er die geplanten Anpassungen ebenfalls ablehnt. (SRB 2024/3)

Verbindungsweg zwischen Bahnhof- und Turnhallenstrasse
Der nördliche Teil der Wegparzelle Kataster Nummer 9329 wird als öffentlicher Fussweg aufgehoben. Der Stadtrat genehmigte im August 2023 den Verkauf des nördlichen Abschnitts des Verbindungswegs zwischen der Bahnhof- und der Turnhallenstrasse. Der Verkauf steht im Zusammenhang mit der neuen Überbauung Bahnhofstrasse 184 – 188 (Zentrum Oberwetzikon). Durch das im Kaufvertrag mittels Dienstbarkeit gesicherte öffentliche Fusswegrecht steht der Weg der Öffentlichkeit weiterhin uneingeschränkt als Verbindung zwischen der Bahnhof- und der Turnhallenstrasse respektive des Sunnehaldewegs zur Verfügung. (SRB 2024/6)

Verordnung über die Fernwärme Wetzikon AG (Ausgliederungserlass) wird in Kraft gesetzt
Die Verordnung über die Fernwärme Wetzikon AG (Ausgliederungserlass) wird rückwirkend per 8. November 2023 (Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich) in Kraft gesetzt. (SRB 2024/7)

Postulat "Für eine bessere Sichtbarkeit und mehr visuelle Präsenz des Wetziker Kultur-, Vereins- und Sportlebens im städtischen Raum Wetzikons" wird nicht entgegengenommen
Die Erklärung zur Nicht-Entgegennahme des Postulats "Für eine bessere Sichtbarkeit und mehr visuelle Präsenz des Wetziker Kultur-, Vereins- und Sportlebens im städtischen Raum Wetzikons" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Das Postulat forderte den Stadtrat auf, ein Konzept zu erstellen, um der Sichtbarkeit und Bewerbung bestehender Angebote und Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu verbessern. Die Stadt Wetzikon verfügt über ein vielfältiges Angebot an unterschiedlichsten Anlässen. Diese können über die verschiedenen städtischen Kommunikationskanäle einem breiten Publikum bekannt gemacht werden. Dem Stadtrat ist es ein zentrales Anliegen, Informationen über Anlässe sowohl digital als auch analog zu verbreiten, sodass sie der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen. Im digitalen Bereich verfügt die Stadt Wetzikon über einen umfassenden Veranstaltungskalender. Zudem ist die Stadt Wetzikon an der Überarbeitung der Webseite. Diese wird im Frühjahr 2024 online zur Verfügung stehen. Als ein Element wird der Veranstaltungskalender neu aufgegleist und somit die Events prominent auf der Startseite abgebildet sein. Darüber hinaus ist der Veranstaltungskalender ebenfalls über die Wetziker App erreichbar. Im analogen Bereich hat die Stadt Wetzikon jede 2. Woche (Kultur) eine ganze bzw. eine halbe Seite (Stadtleben) im Regio zur Verfügung, über welche auch auf die verschiedenen Anlässe aufmerksam gemacht werden kann. Alle zwei Wochen ist der Veranstaltungskalender von Wetzik-on, der städtischen Kulturabteilung, abgedruckt. Zudem wird jeweils ein Thema prominent in den Vordergrund gerückt. (SRB 2024/8)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen