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Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
  • Dienstag, 24.12.2024 - Freitag, 03.01.2025: geschlossen
  • ab Montag, 06.01.2025 sind wir zu den üblichen Zeiten für Sie da

  • Die speziellen Öffnungszeiten der Sammelstellen finden Sie hier
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Allgemein

Baugesuche können bald vollständig elektronisch über die kantonale Plattform eingereicht werden

Donnerstag, 28.03.2024

Baugesuche können bald vollständig elektronisch über die kantonale Plattform eingereicht werden
Baugesuche können bald vollständig elektronisch über die kantonale Plattform eingereicht werden

Bauprojekte können ab 1. April 2024 über die kantonale Plattform "eBaugesucheZH" vollständig elektronisch eingereicht werden. Die Stadt Wetzikon unterstützt diese Dienstleistung bereits seit 2022. Bisher waren parallel noch gedruckte Baugesuche und Akten notwendig – neu ist alles digital möglich. Auch die städtischen digitalen Dienstleistungen werden im Rahmen der digitalen Transformation der Vision 2040 laufend ausgebaut.

Im Februar 2024 hat der Regierungsrat die Verordnungsänderungen beschlossen, sodass ab 1. April 2024 Baugesuche über die Plattform "eBaugesucheZH" vollständig digital eingereicht und abgewickelt werden können. Die Stadt Wetzikon ist bereits an die Plattform "eBaugesucheZH" angebunden, sodass Wetzikerinnen und Wetziker "eBaugesucheZH" ab dem 1. April 2024 vollumfänglich nutzen können. "Es freut uns sehr, dass unsere Kundinnen und Kunden die vollständig digitale Dienstleistung bald nutzen können", sagt Stefan Lenz, Stadtrat Hochbau + Planung. Die Stadt Wetzikon ist auf der Plattform in diesen digitalen Prozess integriert. "Den gesamten Prüf- und Bewilligungsprozess können wir nun darüber abwickeln. Dadurch modernisiert und vereinfacht sich die Zusammenarbeit mit unseren Kundinnen und Kunden."

Für die Nutzung von eBaugesuchen sind gewisse Voraussetzungen notwendig. Kundinnen und Kunden benötigen eine "qualifizierte elektronische Signatur" (QES), um das Baugesuch zu unterschreiben. Kundinnen und Kunden müssen diese Signaturen individuell bei einem entsprechenden Anbieter beschaffen.

Im Rahmen der digitalen Transformation aus der Vision 2040 wird die Stadt Wetzikon die digitalen Dienstleistungen laufend ausbauen. Dazu zählt auch die neue städtische Website www.wetzikon.ch, die am 2. April 2024 online geht.

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