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Amtliche Publikationen

Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 11. November 2024

Freitag, 15.11.2024

Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 11. November 2024
Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 11. November 2024

Das Parlament hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst:

1. Mitteilungen der Präsidentin

2. Genehmigung der Traktandenliste
Das Parlament genehmigt die Traktandenliste.

3. 24.06.09 Kredit Verlegung Schmutz- und Meteorwasserkanalisation
infolge Neubau Hofstr. 88

Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission einen Kredit von 480'000 Franken für die Verlegung der Kanalisation in der Hofstrasse.

4. 24.06.08 Förderreglement, Totalrevision 2024, Rahmenkredit 2025–2027
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Fachkommission I einen Übergangskredit von 800'000 Franken für die Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden für die Jahre 2025 und 2026 und beauftragt den Stadtrat mit der Unterbreitung eines neuen Rahmenkredits bis 31. Dezember 2025.

Parlament

Fakultatives Referendum, Rekurs in Stimmrechtssachen und allgemeiner Rekurs

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse gemäss Ziff. 3 und 4 kann gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 1 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung schriftlich beim Stadtrat oder gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 12 Parlamentsmitgliedern innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich bei der Geschäftsleitung des Parlaments eingereicht werden (Fakultatives Referendum).

Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden (Rekurs in Stimmrechtssachen). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Im Übrigen kann gegen die publizierten Beschlüsse gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Protokolle

Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können auf der Website des Parlaments unter https://bit.ly/parlamentssitzungen eingesehen bzw. nachgehört werden.

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