Stadtrat
Montag, 09.12.2024
An der Sitzung vom 27. November 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Sekundarschulhaus Walenbach: Baukredit für Schulraumprovisorien bewilligt
Für die Erstellung und Miete eines Schulraumprovisoriums für die Sekundarschule Walenbach wird ein Baukredit von 640'000 Franken inklusive MWST bewilligt. Antrag und Weisung gehen zur Beschlussfassung ans Parlament. Mit dem Aufstellen des Container-Provisoriums verfügt die Schule für die nächsten drei Jahre über eine genügend hohe Anzahl an Schulzimmern, bevor mit der definitiven Schulraumerweiterung der Schulraumbedarf gesamtheitlich abgedeckt werden kann. Der bauliche Eingriff ist reduziert und tangiert die bestehende Umgebung nur marginal. (SRB 2024/282)
Revidierter Gebührentarif genehmigt
Der revidierte Gebührentarif beinhaltet insgesamt 13 Änderungs- und Ergänzungsanträge. Für die Erhöhung des Schulgelds an der Berufswahl- und Weiterbildungsschule Zürcher Oberland BWSZO ab dem Schuljahr 2025/2026 liegt ein Schulpflegebeschluss vom 29. Oktober 2024 vor. Die weiteren Änderungen bzw. Ergänzungen beziehen sich auf den Geschäftsbereich Gesellschaft + Soziales (Pflegezentrum Wildbach) sowie die Abteilung Bevölkerung + Sicherheit. (SRB 2024/283)
Beteiligung an der Fernwärme Wetzikon AG: dritte Tranche bewilligt
Als Zuschuss in die Kapitaleinlagereserven der Fernwärme Wetzikon AG (ohne Ausgabe neuer Aktien) bewilligt der Stadtrat gestützt auf die Verordnung Fernwärme Wetzikon AG (Ausgliederungserlass) eine dritte Tranche von 900'000 Franken. (SRB 2024/284)
Postulat "Für eine bessere Sichtbarkeit und mehr visuelle Präsenz des Wetziker Kultur-, Vereins- und Sportlebens im städtischen Raum Wetzikons"
Das Parlament hat dem Stadtrat am 11. März 2024 das Postulat überwiesen. Dieses verlangt ein Konzept, wie das Wetziker Kultur-, Vereins- und Sportleben im städtischen Raum zu besserer Sichtbarkeit und mehr visueller Präsenz kommen könnte. Eine Arbeitsgruppe hat mögliche Massnahmen geprüft. Kurz- bis mittelfristig könnten folgende Massnahmen umgesetzt werden: Verdichtung der 46 Plakatstellen für analoge Plakate, Erneuerung und Verdichtung der Litfasssäulen, Beschaffung von elektronischen Info- und Werbeanlagen, Unterstützung der Kinowerbung oder eine vereinfachte Beflaggung. Der Stadtrat begrüsst insbesondere, dass die Möglichkeiten zur Bekanntmachung der vielfältigen Veranstaltungen der Wetziker Vereine und Organisationen ausgeweitet werden. Sie erhöhen nicht zuletzt die Standortattraktivität der Stadt. Aus finanzpolitischen Gründen begegnet der Stadtrat dem Anliegen des Postulats hingegen kritisch. Zudem möchte der Stadtrat das Parlament in den Prozess miteinbeziehen, indem dieses im Rahmen der jährlichen Budgetgenehmigung seine Steuerungsmöglichkeit und damit auch seinen Teil der Verantwortung übernehmen kann. (SRB 2024/285)
Teilrevision der Gemeindeordnung: Vernehmlassung verabschiedet und kantonale Vorprüfung
Die Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon wurde am 13. Juni 2021 total revidiert und ist seit 1. November 2021 in Kraft. Aufgrund einer Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte am 9. Mai 2022 müssen Parlamentsgemeinden bis zum Ende der laufenden Amtsperiode ihre Bestimmungen zur Wahl der Wahlbüromitglieder anpassen. Der Stadtrat hat dies zum Anlass genommen und verwaltungsintern geprüft, ob weitere Änderungen an der Gemeindeordnung angezeigt sind. Im Sinne der Stufengerechtigkeit und zur Vereinfachung der Entscheidungsprozesse soll die Kompetenz des Parlaments gestärkt werden. Die Anzahl der Schulpflege-Mitglieder wird von acht auf vier Personen reduziert (Präsidium und vier Mitglieder). (SRB 2024/286)
Stellenplan 2025
Der Stellenplan 2025 wurde vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch das Parlament genehmigt. Mehr Stellen gibt es künftig in den Geschäftsbereichen Sicherheit, Sport + Kultur, Finanzen + Immobilien, Gesellschaft + Soziales sowie Bau, Planung + Umwelt. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Stadtverwaltung mit ihren Personalressourcen haushälterisch umgeht und die Mitarbeitenden sehr gute Leistungen erbracht haben. Der Stadtrat erachtet die Schaffung der neuen Stellen als unabdingbar. Zudem ist es erfreulich, dass die Stadt Wetzikon mit ihren 52 attraktiven Ausbildungsplätzen den Jugendlichen wichtige Perspektiven zum Berufseintritt ermöglicht. Die Stadt Wetzikon wird in Zukunft auf diese Fachkräfte angewiesen sein. (SRB 2024/287)
Anordnung Urnenabstimmung 9. Februar 2025 sowie Genehmigung der Urnenweisung zur Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern"
Die Urnenabstimmung über die Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" wird auf den 9. Februar 2025 angeordnet. Die Weisung enthält die wichtigsten Informationen über die Vorlage und kann genehmigt werden. (SRB 2024/289)
Kulturleitbild und Kulturkonzept 2025–2027
Das Kulturleitbild definiert die Zielsetzungen im Bereich der Kulturförderung der Abteilung Kultur und beschreibt die Bedeutung von Kunst und Kultur in der Stadt Wetzikon. Ein städtisches Kulturleitbild wurde erstmals im Juli 2009 festgesetzt und knapp zehn Jahre später erweitert. Seit Sommer 2018 orientiert sich die Wetziker Kulturförderung an diesen Zielen aus dem Kulturleitbild. Die daraus abgeleiteten, zahlreichen Massnahmen wurden in einer Auslegeordnung chronologisch zugeordnet und ab 2019 schrittweise umgesetzt. Ein Kulturkonzept existierte bis heute nicht, weshalb es erarbeitet wurde. Damit schafft die Stadt Wetzikon eine neue Grundlage und Orientierung der zukünftigen Kulturförderung. Unter anderen soll die Region kulturell stärker vernetzt, kulturelle Teilhabe gefördert sowie der öffentliche Raum gestärkt werden. (SRB 2024/290)
Gossau ZH / Stadt Wetzikon: Betriebs- und Gestaltungsgesetz sowie Instandsetzung der Grütstrasse/Grüningerstrasse
Das kantonale Tiefbauamt plant die Instandstellung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Grüt (Grütstrasse/Grüningerstrasse). Dafür wurde ein Betriebs- und Gestaltungskonzept ausgearbeitet, welches im Herbst 2024 zur Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt wurde. Die hohe Gewichtung einer sicheren Führung des Fuss- und Veloverkehrs insbesondere im Zusammenhang mit dem Rad-/Gehweg entlang der Grüningerstrasse von/nach Wetzikon wird begrüsst. Aus Sicht des Stadtrats wäre zudem eine durchgehende Veloinfrastruktur auf der Ortsdurchfahrt Grüt erstrebenswert. Die Umgestaltung der Bushaltestelle Lindenhof in Fahrtrichtung Bahnhof Wetzikon als nicht überholbare Haltestelle wird akzeptiert, damit die Fahrplanstabilität erhöht werden kann und die Busse verlässliche Anschlüsse am Bahnhof Wetzikon herstellen können. Zudem begrüsst es der Stadtrat, dass für die Stadt Wetzikon keine Kosten zu tragen sind. (SRB 2024/294)
Strandbadstrasse 55: Unterschutzstellung Hagebuche
An der Strandbadstrasse 53 und 55 ist ein Bauprojekt geplant. Die am 17. April 2024 vorsorglich unter Schutz gestellte Hagebuche an der Strandbadstrasse 55 in Wetzikon wird definitiv geschützt. Die geplanten Gebäude, unterirdischen Bauwerke, die Zugangswege und weitere fixe und temporäre Installationen sind so zu positionieren, dass der Wurzelraum der unter Schutz gestellten Hagebuche nicht beeinträchtigt wird. (SRB 2024/295)
Buchgrindelstrasse 20: Unterschutzstellung Hängebirke
An der Buchgrindelstrasse 20 ist ein Bauprojekt geplant. Dieses sieht den Ersatz des Wohngebäudes durch den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und einem Büro im Erdgeschoss vor. Die am 26. Juni 2024 vorsorglich unter Schutz gestellte Hängebirke an der Buchgrindelstrasse 20 wird definitiv geschützt. (SRB 2024/296)
Zusatzleistungen zur AHV/IV und Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose der Stadt Wetzikon: Kenntnisnahme Prüfbericht 2024
Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht 2024 über die Zusatzleistungen zur AHV/IV und die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose der Stadt Wetzikon zu Kenntnis. (SRB 2024/298)
Polizeiverordnung, Reglement Videoüberwachung und Ordnungsbussenverordnung sowie Ordnungsbussentarif gehen in die Vernehmlassung
An den Gemeindeversammlungen vom 15. März 2010 bzw. 12. März 2012 wurde letztmals die Polizeiverordnung der Stadt Wetzikon genehmigt. Zwei weitere gesetzliche Grundlagen, die Ordnungsbussenverordnung (inkl. Ordnungsbussentarif) sowie das Reglement Videoüberwachung, wurden durch den damaligen Gemeinderat am 3. November 2010 verabschiedet. In der Polizeiverordnung gibt es unter anderem Anpassungen zu zeitgemässen bzw. präziseren Formulierungen, Hinweise zum Abfeuern von Feuerwerk oder das Streichen gewisser Aufzählungen. Die Ordnungsbussenverordnung wird unter anderem angepasst an die neue Polizeivorordnung, an über- und nebengeordnete Vorschriften sowie im Bereich der Bussenhöhe. Im Reglement der Videoüberwachung werden verschiedene Präzisierungen zur Videoüberwachung angebracht. Die Vernehmlassung erfolgt bis 31. März 2025 bei der Schulpflege, den Kommissionen und den politischen Ortsparteien. Anschliessend wird die Polizeiverordnung dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. (SRB 2024/299)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.