Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 26. Juni 2024

Freitag, 05.07.2024

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 26. Juni 2024
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 26. Juni 2024

An der Stadtratssitzung vom 26. Juni 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Jahresrechnung 2023 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz genehmigt
Die Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil liegt in der Kompetenz der Gemeindevorstände der Verbandsgemeinden. Der Stadtrat hat die Jahresrechnung 2023 genehmigt. (SRB 2024/159)

Antwort zum Postulat "Kinderfreundliche Stadt" geht ans Parlament
Im Rahmen der Beantwortung des Postulats "Kinderfreundliche Stadt" hat die Abteilung Gesellschaft eine Situationsanalyse vorgenommen. Durchschnittlich hat die Stadt Wetzikon über alle Bereiche verteilt 65,9 % der maximal möglichen Punktzahl erreicht. Die Schulbereiche Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe I haben jeweils über 80 % der Gesamtpunktzahl erreicht. Nicht auf alle Bereiche hat die Stadt Wetzikon gleich grossen Einfluss. Auf die Lebensfelder Kinderfreundliche Politik, Kinderfreundliche Verwaltung und Raumentwicklung kann die Stadt hingegen direkten Einfluss nehmen. Der Stadtrat ist für die Weiterbearbeitung der Resultate und für die Entwicklung konkreter Massnahmen in den einzelnen Lebensfeldern. Damit kann Wetzikon "fit für die Zukunft" im Sinne der Vision 2040 gemacht werden. Den Nutzen des Labels "Kinderfreundliche Stadt" sieht er hingegen als zu gering. Die entsprechenden Kosten sollen direkt in Massnahmen zum Wohle der Kinder einfliessen. Insbesondere im Fokus stehen soll die Zielgruppe der Kinder von 4 bis 10 Jahren, welche bisher ausserhalb des Schulraums weniger im Fokus stand. (SRB 2024/160)

Antwort zum Postulat "Motorfreie Bahnhofstrasse" geht ans Parlament
Der Stadtrat hatte im Rahmen des Postulats zu prüfen, ob die Bahnhofstrasse (kantonale Strasse) einmal im Jahr für einen Erlebnistag "Motorfreie Bahnhofstrasse" für den motorisierten Verkehr gesperrt werden könnte. Die Kantonspolizei gab für eine temporäre Sperrung der Bahnhofstrasse basierend auf internen Richtlinien der Kantonspolizei und des Tiefbauamts des Kanton Zürichs eine Absage. Gegen eine Sperrung sprechen die Länge der Bahnhofstrasse sowie das hohe Verkehrsaufkommen. Die Umleitung des gesamten Verkehrs sei aufgrund fehlender bzw. kaum vorhandener Ausweichmöglichkeiten nicht realisierbar. Weiter habe die Strasse verkehrstechnisch einen "ortsverbindenden Charakter" von Unter- zu Oberwetzikon, der nicht unterbrochen werden dürfe. Der Stadtrat dankt den Postulantinnen und Postulanten für die Idee und ihren Einsatz zur Förderung des Gemeinschaftsgeists. (SRB 2024/161)

Birke an der Buchgrindelstrasse 20 wird unter Schutz gestellt
Die Birke an der Buchgrindelstrasse 20 befindet sich im Natur- und Landschaftsinventar der Stadt Wetzikon. Auf dem Grundstück ist ein Bauprojekt geplant. Der Baum wird vorsorglich unter Schutz gestellt. (SRB 2024/163)

Antwort zum Postulat "Weniger Bodenversiegelung in Wetzikon" geht ans Parlament
Basierend auf dem Postulat hat der Stadtrat zu prüfen, wie in Wetzikon die Versiegelung von zusätzlichen Flächen minimiert und bereits versiegelte Flächen wieder entsiegelt werden können. Massnahmen zu weniger Bodenversiegelung in Wetzikon sind in verschiedenen Berichten bereits festgehalten wie beispielsweise im Grünraumkonzept sowie in den umweltpolitischen Zielen. Im Rahmen der Vision 2040 soll sich Wetzikon zu einer klimaneutralen Stadt entwickeln. Ein wichtiges Element einer solchen Siedlung sind qualitativ hochwertige Grün- und Freiräume. Über stadteigene Projekte informiert die Stadt Wetzikon sobald neue Informationen vorliegen über die städtischen Kommunikationskanäle. (SRB 2024/167)

Antwort zur Interpellation "Tempo 30 Zone/Strecke Bachtelstrasse" geht ans Parlament
An der Bachtelstrasse wird Tempo 30 aufgrund der bundesrechtlich vorgeschriebenen Lärmsanierung eingeführt. Die Interpellation fordert den Stadtrat auf, zu prüfen, ob die Tempo-30-Zone in eine Tempo-30-Strecke umgewandelt werden kann und wie der Stadtrat generell zu diesen Umwandlungen steht. In einer ersten Stellungnahme zum Lärmsanierungsprojekt hielt die Kantonspolizei als Bewilligungsbehörde von Tempo 30 unmissverständlich fest, dass Tempo-30-Strecken nicht bewilligt werden können. Kürzlich hat sich diese Praxis in Bezug auf die Einführung von Tempo-30-Strecken im Kanton Zürich verändert. Bei einer Tempo-30-Strecke könnte grundsätzlich auf bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung verzichtet werden. Die Stadt Wetzikon hat bei ihren Strassen jedoch den Anspruch, dass die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h – sei es als Tempo-30-Zone oder als Tempo-30-Strecke – auch bestmöglich eingehalten wird. Dafür soll auch bei Tempo-30-Strecken situativ geprüft werden, ob verhältnismässige bauliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen sinnvoll und notwendig sind. (SRB 2024/168)

KVG-Revisionsbericht 2024 genehmigt
Der Stadtrat genehmigt den Bericht über die KVG-Revision 2024 vom 29. Mai 2024.
(SRB 2024/169)

Kredit für Teilersatz Schliessanlage Pflegezentrum Wildbach bewilligt
Für die Anpassung der bestehenden Schliessanlage der Liegenschaften des Pflegezentrums Wildbach wird ein Objektkredit von 260'000 Franken inklusive MWST in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2024 bewilligt. Die Schliessanlage ist seit über 14 Jahren in Betrieb. Da Einzelkomponenten nicht mehr nachbestellbar sind, ist die Anpassung der bestehenden Schliessanlage inklusive Austauschs der Schlüssel und der elektronischen Sicherung unumgänglich. Die Anpassung der bestehenden Schliessanlage erhöht die Sicherheit und sorgt auf lange Zeit hin für einen reibungslosen Zugang von aussen in das Pflegezentrum. (SRB 2024/170)

Antwort zur Interpellation "Photovoltaik-Informationen" geht ans Parlament
Grundsätzlich will die Stadt möglichst alle Dächer der Sportanlage Meierwiesen mit Photovoltaik-Anlagen (PV) ausstatten. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass das rückwärtige Dach der Eishalle durch deren Ausrichtung für eine PV-Anlage schlecht geeignet ist. Deshalb wurde auch auf die notwenige statische Verstärkung der Tragstruktur des Daches verzichtet. Unter anderem werden die Ergebnisse (Stromproduktion und Einnahmen) künftig zusammengefasst im Geschäftsbericht der Stadt Wetzikon veröffentlicht. (SRB 2024/171)

Antwort zur Anfrage "Jörg Schneider Park" geht ans Parlament
Mit der Wiedereröffnung des Kioskbetriebs seit Anfang Juni 2024 durch den Verein "Dukaan" können auch die Toiletten täglich zwischen 10 Uhr bis 18 Uhr genutzt werden. Bis Ende September 2024 ist der Kiosk vorerst im Rahmen des Konzepts "Bistro im Jörg Schneider Park" offen. Damit eine nachhaltige Lösung auf lange Sicht entstehen kann, will die um den Verein Dukaan entstandene Projektgruppe diese ersten Erfahrungen auswerten und in eine mittelfristige Konzeption fliessen lassen. Begleitet wird die Prototyphase auch durch eine interne, städtische Arbeitsgruppe welche sich aus den Abteilungsleitungen Umwelt, Immobilien und Kultur sowie mit dem Integrationsbeauftragten zusammensetzt. Weitere Informationen zum Konzept "Bistro im Jörg Schneider Park" finden Sie im Stadtratsbeschluss 2024/131. (SRB 2024/172)

Neue Stromversorgungsverordnung und neue Gasversorgungsverordnung werden per 1. August 2024 in Kraft gesetzt
Mit den Beschlüssen vom 11. März 2024 genehmigte das Parlament die Stromversorgungsverordnung und die Gasversorgungsverordnung. Beide Verordnungen sollen per 1. August 2024 in Kraft gesetzt werden. (SRB 2024/173 und SRB 2024/174)

Antwort zur Anfrage "Schutz der Integrität der Lehrpersonen" geht ans Parlament
Die Schule Wetzikon toleriert in keiner Art und Weise eine Diskriminierung von Mitarbeitenden oder Schülerinnen und Schülern. Seit Beginn dieses Schuljahrs steht zudem den Lehrpersonen im Rahmen eines zweijährigen Pilot-Betriebs "in herausfordernden Situationen im Arbeitsalltag" zur Unterstützung ein professionelles, externes Beratungsteam für maximal vier Sitzungen zur Verfügung. Dieses kann ohne Absprache mit der vorgesetzten Stelle direkt von den Mitarbeitenden konsultiert werden. In der Sekundarschule wird im Rahmen von "Gesundheitstagen" für Aufklärungs- und Präventionsinputs der Schularzt standardmässig beigezogen. (SRB 2024/176)

Antwort zur Interpellation "IT-Nutzung in den Kindergärten" geht ans Parlament
Für die Primarstufe und Kindergärten wurden Notebook-Convertibles angeschafft und eingesetzt. "Convertibles" sind umklappbar und einsetzbar als Tablet oder Notebook. Ein Ersatz der alten Geräte ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Dazu hat die Schulpflege bereits den entsprechenden Kredit bewilligt. Bei der Geräteauswahl lag der Fokus insbesondere bei der Vereinheitlichung der Geräte der Primarstufe und Kindergartenstufe, damit Austauschbarkeit, Wiederverwendung und Standardisierung sichergestellt werden können. Die Schülerinnen und Schüler werden sorgfältig und schrittweise von den Kindergarten-Lehrpersonen an die Benutzung der IT-Geräte herangeführt. Die Nutzung geschieht unter Aufsicht. (SRB 2024/177)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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