Amtliche Publikationen

Kommunale Volksinitiative "Mitbestimmung bei Temporeduktionen"

Freitag, 30.08.2024

Kommunale Volksinitiative "Mitbestimmung bei Temporeduktionen"
Kommunale Volksinitiative "Mitbestimmung bei Temporeduktionen"

Kommunale Volksinitiative "Mitbestimmung bei Temporeduktionen"

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 den Titel, Text und die Begründung der am 3. Juli resp. 7. August 2024 eingereichten Volksinitiative "Mitbestimmung bei Temporeduktionen" sowie die Unterschriftenliste geprüft. Die Unterschriftenliste entsprechen den gesetzlichen Vorgaben gemäss § 123 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Die sechsmonatige Sammelfrist beginnt mit der Publikation zu laufen und endet demnach am 28. Februar 2025.

Die Initiative in Form eines ausformulierten Entwurfs enthält folgenden Wortlaut:

"Die Gemeindeordnung wird wie folgt ergänzt:
Art. 17
Das Parlament ist zuständig für:
[…]
15. Anträge an die Kantonspolizei bezüglich signalisierter respektive markierter Temporeduktionen
auf Gemeindestrassen, mit Ausnahme zeitlich befristeter Temporeduktion (z.B. bei Baustellen, Veranstaltungen oder ausserordentlichen Ereignissen).

Begründung

Nach heutigem Recht befindet der Stadtrat abschliessend über die Einführung von Tempo-30-Zonen, denn er kann dies in der Regel ohne Überschreitung seiner finanziellen Kompetenzen umsetzen. Weder das Parlament noch das Stimmvolk können darauf Einfluss nehmen. Auf dem Rechtsweg kann man sich zwar gegen einzelne bauliche Massnahmen, nicht aber gegen die vorgesehene Temporeduktion an sich wehren. In letzter Zeit hat das Stimmvolk in verschiedenen Zürcher Gemeinden (so auch in Wetzikon) Tempo-30-Zonen abgelehnt, wenn es sich dazu äussern konnte. Deshalb sind künftig alle Vorlagen, die signalisierte respektive markierte Temporeduktionen beinhalten, dem Parlament als referendumsfähige Beschlüsse vorzulegen, unabhängig von der Höhe der dafür benötigten Investitionen. Diese Bestimmung gilt für alle Gemeindestrassen der Stadt Wetzikon. Nur so lässt sich die demokratische Teilhabe und Mitbestimmung des Parlaments sowie des Stimmvolks sichern. Zudem bewirkt eine solche Ergänzung der Gemeindeordnung, dass Temporeduktionen nach Abwägung aller Vor- und Nachteile mit Bedacht und Vernunft geplant werden."

Das Initiativekomitee besteht aus folgenden in der Stadt Wetzikon stimmberechtigten Personen:

- Rolf Müri, Nordstrasse 11, 8620 Wetzikon
- Zeno Schärer, Römefeldstrasse 1, 8620 Wetzikon
- Sven Zollinger, Dorfstrasse 87, 8620 Wetzikon
- Stefan Schweingruber, Langfurrenstrasse 5b, 8620 Wetzikon
- Urs Gerber, Mühlestrasse 28, 8620 Wetzikon

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert fünf Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die 2 von 2 angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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