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Amtliche Publikationen

Grüningerstrasse, Anpassung Abzweiger Bönlerstrasse, Öffentliche Auflage

Freitag, 14.03.2025

Grüningerstrasse, Anpassung Abzweiger Bönlerstrasse, Öffentliche Auflage
Grüningerstrasse, Anpassung Abzweiger Bönlerstrasse, Öffentliche Auflage

Grüningerstrasse, Anpassung Abzweiger Bönlerstrasse, Öffentliche Auflage

Das genannte Projekt wird gemäss §16 und § 17 Strassengesetz (StrG) öffentlich aufgelegt.

Sofortmassnahmen zur Behebung von Unfallschwerpunkt

Angaben zur Auflage:
Die Projektunterlagen können vom 14. März bis 14. April 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Stadt Wetzikon, Stadthaus, Schalter Bau + Planung, 4. OG, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon Für die Einsichtnahme vor Ort bitten wir Sie um eine frühzeitige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 044 931 32 85 oder via E-Mail an bau@wetzikon.ch.
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen liegen zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Stadt Wetzikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil einzureichen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.04.2025

Kontaktstelle:
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil

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