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Ereignisse im Ausland

Schweizerinnen und Schweizer sowie ausländische Staatsangehörige, die zu einer Schweizerin oder einem Schweizer in einem Familienverhältnis stehen, haben ausländische Ereignisse, Erklärungen und Entscheidungen, die den Personenstand betreffen, der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ereingisland zu melden.

Diese leitet das Dokument für die Nachbeurkundung in die Schweiz weiter. Diese Vorschrift gilt sinngemäss auch für in der Schweiz wohnhafte ausländische Staatsangehörige, deren Personendaten seit ihrer Geburt in Infostar geführt werden oder die aus einem anderen Grund aufgenommen worden sind.

Weitere Infos erhalten Sie unter folgendem Link:

 weitere Informationen des Gemeindeamtes

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