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Überbeglaubigung von Unterschriften

Zusätzlich zur Beglaubigung durch eine öffentliche Behörde wie Notariate, Zivilstandsämter, Einwohnerkontrollen etc. müssen für das Ausland bestimmte Dokumente durch die Staatskanzlei des Kantons Zürich beglaubigt werden. Am Schalter am Neumühlequai 8 können Sie Ihr Originaldokument vorbeibringen; Faxkopien sind nicht gültig. Bitte Land angeben, welches die Überbeglaubigung verlangt.


Aufträge von mehr als 5 Dokumenten müssen abgegeben und später abgeholt werden.

 

Staatskanzlei des Kantons Zürich
Beglaubigungen
Neumühlequai 8
8090 Zürich
Telefon +41 43 259 20 18

Schalteröffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr / 13.15 - 16.00 Uhr

 

Staatskanzlei des Kantons Zürich, Beglaubigungen

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