Namenserklärung und Namensänderung
Betreffend Vorgehen bezüglich einer Namenserklärung in der Schweiz erkundigen Sie sich bitte direkt beim Zivilstandsamt, beachten Sie bitte das unter folgendem Link aufgeführte Merkblatt über die Namenserklärungen:
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter.html#Name
Für Namens- und Vornamensänderungen gemäss Art. 30 Abs. 1 ZGB ist im Kanton Zürich das Gemeindeamt zuständig. Bitte benutzen Sie nachfolgenden Link zu den Merkblättern und zum Gesuchsformular.
https://www.zh.ch/de/familie/lebensereignisse/namensaenderung.html