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Geburten

Geburten im GZO werden direkt vom Spital gemeldet. Hausgeburten sind innert 3 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden.

 

Allgemeines

Nach der Eintragung der Geburt Ihres Kindes im elektronischen Personenstandsregister, erhalten Sie vom Zivilstandsamt Wetzikon ZH auf Bestellung eine Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls bei Vorlage des Originals das nachgetragene Familienbüchlein bzw. den aktualisierten Familienausweis.

Sie können natürlich jederzeit weitere Geburtsurkunden bei uns bestellen.

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