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Datenschutz

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Gesuch um Datensperre im Einwohnerregister — 44Kb
Einwohnerregister, Gemeindesteuerämter und das Strassenverkehrsamt dürfen bestimmte Personendaten voraussetzungslos an Private bekanntgeben. Sie können dagegen Datensperren errichten lassen. So werden Ihre Daten einer Person nur noch bekanntgegeben, wenn sie nachweist, dass die Sperrung die Verfolgung ihrer Rechte gegenüber Ihnen hindern würde. Zwischen den Behörden können die Daten auch bei einer Datensperre über die Amtshilfe ausgetauscht werden.

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