Umwelt- und Naturschutz
Auftrag
Planungs- und Baugesetz (PBG)
Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung, §2 Fachstellen und Kommissionen: Der Kanton und nach Massgabe der Bedürfnisse auch die Gemeinden bezeichnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Natur- und Heimatschutzes "Fachstellen" und / oder "beratende Kommissionen".