Umweltkommission
Zuständigkeit der Umweltkommission
Die Umweltkommission berät den Stadtrat in Umwelt- und Energiefragen. Sie unterstützt ihn bei der Erarbeitung von allfälligen Leitbildern, der umwelt- und energiepolitischen Ziele sowie der entsprechenden Umsetzungskonzepte. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind detailliert in der Geschäftsordnung des Stadtrats aufgeführt.
Die Mitglieder werden vom Stadtrat für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorsitz obliegt der Ressortvorsteherin bzw. dem Ressortvorsteher Tiefbau + Energie.