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Stundungsgesuch - Ratenzahlung

Definitive Rechnungen sind grundsätzlich innert 30 Tagen zahlbar. Nun gibt es immer wieder mal Ausnahmesituationen, welche dazu führen, dass die momentane Liquidität nicht ausreicht, die Steuern innert dieser Frist vollständig zu bezahlen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit eine Stundung (Aufschub der Zahlung) oder eine Ratenzahlung mit dem Bereich Steuern zu vereinbaren.

Bitte stellen Sie in einem solchen Fall einen schriftlichen Antrag per Brief oder E-Mail unter Angabe von Personalien, Steuerjahr, Steuerbetrag, Begründung und Abzahlungsvorschlag. Der Bereich Steuern wird Ihren Antrag prüfen und entsprechend seinen Entscheid mitteilen.

Einmal getroffene Vereinbarungen sind unbedingt einzuhalten. Ansonsten werden die Bezugshandlungen (Mahnung, Betreibung) durch den Bereich Steuern unverzüglich fortgesetzt.

 

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