Direkt zum InhaltDirekt zur Navigation

Steuerrechnung

Staats- und Gemeindesteuern

Die Rechnung über die Staats- und Gemeindesteuern wird Ihnen vom Bereich Steuern zugestellt.

Die provisorische Rechnung erhalten Sie jeweils Mitte Februar des jeweiligen Steuerjahrs. Grundlage für die Rechnung bilden Ihre letzten definitiven Steuerfaktoren. Stimmen Ihre finanziellen Verhältnisse für das aktuelle Jahr in erheblichem Masse nicht mehr mit den Grundlagen der provisorischen Rechnung überein, so können Sie Ihre mutmasslich geschuldeten Steuern selbst berechnen. Verlangen Sie eine Korrektur, falls der Betrag erheblich vom Vorjahr abweicht.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, ohne Rückmeldung an den Bereich Steuern, selbstständig einen anderen Steuerbetrag in den leeren Einzahlungsschein, welchen Sie mit der provisorischen Rechnung erhalten haben, einzusetzen. Beachten Sie, dass bei zu tiefen Steuerzahlungen Ausgleichszinsen anfallen.

Die definitiven Steuerrechnungen erhalten Sie erst ab dem Folgejahr nach Einreichung der Steuererklärung und definitiver Veranlagung durch den Bereich Steuern oder das Kantonale Steueramt Zürich. Bestandteil der Schlussrechnung ist immer auch die Ausgleichszinsrechnung.


Direkte Bundessteuer 

Die Rechnung über die Direkte Bundessteuer wird Ihnen vom Kantonalen Steueramt Zürich zugestellt.

Energiesparen

Energie ist knapp. Bitte helfen Sie auch
mit, Energie zu sparen.

zur Sonderseite Energiesparen