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Steuerfuss

Die Gemeindeversammlung (ab Steuerjahr 2015 das Parlament) legt jedes Jahr bei Genehmigung des Voranschlages den Steuerfuss in Prozenten der einfachen Staatssteuer fest. Sehen Sie hier die Steuerfussentwicklung in Wetzikon in den letzten Jahren.

Die Berechnung der effektiv geschuldeten Steuern erfolgt mehrstufig. Das satzbestimmende Einkommen und Vermögen bestimmt den Prozentsatz (Steuersatz), welcher mit dem steuerbaren Einkommen und Vermögen multipliziert wird und so die „einfache Staatssteuer" ergibt. Diese einfache Staatssteuer beruht auf dem kantonalen Steuertarif und ist für sämtliche Gemeinden des Kantons Zürich gleich.

Anschliessend wird die einfache Staatssteuer mit diversen Steuerfüssen als Prozentsatz der einfachen Staatssteuer multipliziert, nämlich dem Staatssteuerfuss (Kanton), dem Gemeindesteuerfuss (Politische Gemeinde und Schulgemeinden) und allenfalls dem Kirchensteuerfuss (reformiert, römisch-katholisch oder christkatholisch). Dieser Summe wird schliesslich noch die Personalsteuer von Fr. 24.-- (Ledige) bzw. Fr. 48.-- (Verheiratete) hinzugefügt. Für eine individuelle Steuerberechnung empfehlen wir die Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.

Hier finden Sie eine Übersicht der Gemeindesteuerfüsse aller Gemeinden im Kanton Zürich.

Beachten Sie, dass ein tieferer Gemeindesteuerfuss von z. B. 2% nicht zu einer Reduktion der gesamten Steuerlast von 2% führt. Effektiv handelt es sich nur um eine Reduktion der Staats- und Gemeindesteuern von ca. 0,8% - 0,9%, d.h. für eine Person, welche Fr. 10'000 Steuern bezahlt führt ein um 2% tieferer Steuerfuss zu einer Einsparung von gut Fr. 80.-- pro Jahr. Die prozentuale Einsparung verringert sich noch weiter, wenn man die nicht gemeindeabhängige direkte Bundessteuer hinzurechnet.

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