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Erbschafts- und Schenkungssteuern

Die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden von der gleichnamigen Dienstabteilung beim Kantonalen Steueramt Zürich behandelt. Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Kantonale Steueramt Zürich.

Die Steuererklärung für die Schenkungssteuer können Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich beziehen (B3).

In der Zeit zwischen dem Tod eines Erblassers und der Erbteilung kann die Verrechnungssteuer nicht durch Aufnahme ins Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung zurückgefordert werden, sondern muss mit einem Spezialformular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung geltend gemacht werden. Dieses Formular können Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich beziehen (B2).

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