Organisatorisches
Organisation: Regionale Verankerung
Regionale Verankerung
Der Zivilschutz ist zwar auf Bundes- und kantonaler Stufe geregelt, Träger des Zivilschutzes sind aber meist die Gemeinden und Regionen. Die Zahl der Zivilschutzangehörigen hat nach der Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes stark abgenommen. Sinnvollerweise werden die Mittel des Zivilschutzes regional zusammengefasst; nicht jede Gemeinde braucht eine eigene Zivilschutzorganisation. Das Leitbild Bevölkerungsschutz geht von Organisationseinheiten mit mindestens 6000 bis 10000 Einwohnern aus.
Massgeschneiderte Organisation
Die Organisation des Zivilschutzes richtet sich nach der jeweiligen Gefährdung sowie nach den topografischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Region oder Gemeinde. Die Agglomeration von Basel mit ihrer Chemie-Industrie braucht beispielsweise eine andere Struktur als eine gebirgige Randregion wie Evolène VS. Und eine Region mit vielen Kulturgütern benötigt mehr Kulturgüterschutz-Spezialisten als eine mit sehr wenig Kulturgütern. Das Leitbild Bevölkerungsschutz präsentiert deshalb nur ein Organisationsmodell mit den fünf Bereichen Führungsunterstützung, Schutz und Betreuung, Kulturgüterschutz, Unterstützung sowie Logistik.
Dienstverschiebungsgesuch
Jeder Schutzdienstpflichtige hat seine beruflichen und privaten Obliegenheiten nach dem Dienst zu richten. Es besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung (Art. 36 der Zivilschutzverordnung ZSV). Gesuche um Dienstverschiebung oder Dispensation werden in begründeten Ausnahmefällen bewilligt. Diese sind vom Schutzdienstpflichtigen persönlich mit allfälligen Belegen (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers) spätestens drei Wochen vor dem Dienstanlass schriftlich zu richten an: Zivilschutzstelle Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder per E-Mail an: info.zivilschutz@wetzikon.ch Über die Dispensation entscheidet die Zivilschutzstelle oder der Formationschef. Solange die Dispensation nicht bewilligt wird, besteht die Einrückungspflicht weiter.