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Parkraumbewirtschaftung

Allgemeine Informationen

Die Abteilung Sicherheit stellt Dauerparkkarten (Nur tagsüber, Nachtparkgebühren sind nicht inbegriffen) aus. Diese Parkkarte ist auf allen von der Stadt Wetzikon mit Parkuhren versehenen Plätzen gültig.

Bei zeitlich beschränkten Parkplätzen darf die angegebene Parkzeit nicht überschritten werden. Allfällige > Nachtparkierungsgebühren sind zusätzlich zu entrichten. Nach Ablauf hat sich der Inhaber selber um die Erneuerung der Karte zu bemühen. Die Karte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.

Berechtigt für den Bezug der "Wetziker-Parkkarte" sind:

  • Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz oder Wochenaufenthalt in Wetzikon
  • Ortsansässige Geschäfts- und Gewerbebetriebe sowie ortsansässige Handwerkerinnen und Handwerker
  • in Wetzikon Angestellte (beim Bestellprozess bitte "Arbeitgeber Name" und "Arbeitgeber Adresse" ausfüllen)

Auswärtige Personen können keine "Wetziker-Parkkarte" erwerben. Sie können lediglich eine P+R-Parkkarte beziehen. Diese berechtigt auf dem P+R-Parkplatz Rapperswilerstrasse, dem P+R-Parkplatz Guyer-Zeller-Strasse und auf der Guyer-Zeller-Strasse zu parkieren. 

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Stadt Wetzikon vom 1. Januar 2018 (ab Seite 35). 

Bestellung Parkkarte (Nur tagsüber, Nachtparkgebühren nicht inbegriffen)

Klicken Sie auf einen Link, um zum Bestellformular der gewünschten Parkkarte zu gelangen. 

Übersicht Parkplätze

Nachtparkgebühren

In der Stadt Wetzikon ist es gestattet, Fahrzeuge aller Art oder Fahrzeuganhänger (Wohnwagen, Lastwagenanhänger, usw.) nachts regelmässig auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Parkplätzen der Stadt abzustellen.

Die Bewilligung ist mit dem Erlass des Reglements allen Fahrzeugbesitzern erteilt, die mangels anderer Parkierungsmöglichkeiten auf einen gesteigerten Gemeingebrauch öffentlichen Grundes angewiesen sind.

Die Gemeindeversammlung hat im Jahre 1995 dem Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund zugestimmt.

Für die Bewilligung ist eine Gebühr zu entrichten. Diese beträgt monatlich

Fr. 30.00 für leichte Motorwagen, Anhänger für leichte Motorwagen, dreirädrige Motorfahrzeuge und alle andern Fahrzeuge, die dauernd auf öffentlichem Grund abgestellt sind

Fr. 50.00 für schwere Motorwagen, Anhänger für schwere Motorwagen, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftswagen

Diese Gebühren werden quartalsweise (3 Monate), rückwirkend und automatisch durch die Abteilung Sicherheit in Rechnung gestellt. Eine Garantie für einen festen bzw. freien Parkplatz kann jedoch nicht gewährleistet werden.

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