Coronavirus – Unterstützung für diverse Bereiche
Die aktuelle Situation stellt eine grosse Herausforderung für die Bevölkerung und verschiedene Branchen dar. Der Bund und der Kanton Zürich haben Nothilfemassnahmen für in Not geratene Unternehmen und Selbständigerwerbenden beschlossen. Einen Überblick der Massnahmen finden Sie hier:
Massnahmenüberblick von Bund und Kanton | Unterstützung im Kulturbereich |
Rechtlicher Umgang mit den möglichen Folgen des Coronavirus |
Arbeitslosenkasse Kanton Zürich |
Hotlines |
Massnahmenüberblick von Bund und Kanton
Bund und Kanton haben verschiedene Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie beschlossen. Eine Übersicht über die Massnahmen sowie alle notwendigen Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Massnahmen des Bundes für die Wirtschaft
Unterstützung im Kulturbereich
Um die weiterhin massiven Auswirkungen des Coronavirus im Kulturbereich abzufedern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten, haben Bund und Kantone die Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen im Kultursektor definiert.
Suisseculture Sociale: Anlaufstelle und Gesuchsportal für Nothilfe für Kulturschaffende
Zudem engagieren sich zahlreiche Schweizer Stiftungen für die ausserordentliche Situation. Im Link finden Sie Förderstiftungen und laufend aktualisierte Informationen und Tippen der aktuellen Corona-Krise sowie auch eine Orientierungshilfe zum Massnahmenpaket des Bundes. Auf der Webseite finden Sie auch Reaktionen von SwissFoundations-Mitgliedern, Projekte und Initiativen, Notfhilfefonds sowie weitere Informaitonen aufgelistet.
Bei allfälligen Fragen und Unklarheiten steht Ihnen der Kulturbeauftragte der Stadt Wetzikon gerne zur Verfügung: Christophe Rosset kultur@wetzikon.ch
Rechtlicher Umgang mit den möglichen Folgen des Coronavirus
Der Schweizerische Gewerbeverband beantwortet rechtliche Fragen, die sich für Unternehmen im Geschäftsalltag stellen. Insbesondere von Bedeutung sind das Arbeitsrecht, das allgemeine Vertragsrecht, die Krankentaggeldversicherung und betriebliche Gesundheitsaspekte.
Arbeitslosenkasse Kanton Zürich
Die Arbeitslosenkasse (ALK) Kanton Zürich ist der Ansprechpartner wenn es um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geht. Sie klärt Ihre Versicherungsansprüche ab, berechnet Ihre Leistungsansprüche und zahlt die Versicherungsleistungen aus. Dazu gehören Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung an versicherte Personen sowie Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung an Arbeitgeber.
Das Callcenter der Arbeitslosenkasse Kanton Zürich ist unter der Telefonnummer 043 258 10 92, kae-swe@vd.zh.ch erreichbar.
Hotlines
- SECO Infoline für Unternehmen
Tel. +41 58 462 00 66
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
E-Mail coronavirus@seco.admin.ch
Website Neues Coronavirus - Infoline Coronavirus vom Bund
Tel. +41 59 463 00 00
Täglich von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr - Kantonale Coronavirus HotlineTel. 0800 044 117
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag und Sonntag von 09.00 Uhr und 16.00 Uhr
Website Coronavirus