Kampfhunde
Verbot im Kanton Zürich
Auf Grund des Volksentscheides vom November 2008 dürfen Hunde, welche der Rassetypenliste II angehören, ab dem 01.01.2010 im Kanton Zürich nicht mehr gehalten werden.
Die Haltung (einschliesslich Erwerb, Zuzug, Zucht) von reinrassigen Hunden und von Mischlingstieren, die einem Rassetyp mit erhöhtem Gefahrenpotential (sogenannten Rassetypenliste II) zugerechnet werden, ist verboten.
Nur Hundehalterinnen und Hundehalter, die vor dem 1. Januar 2010 einen der oben genannten Hunde gehalten haben und über eine Haltebewilligung für ebendiesen Hund verfügen, dürfen ihn im Kanton Zürich dauerhaft halten.
Keine neuen Haltebewilligungen
Neue Haltebewilligungen werden nicht ausgestellt. Es ist auch nicht möglich, mit dem Hund eine Prüfung oder einen Wesenstest zu machen, um eine Haltebewilligung zu bekommen.