Schweizer Staatsangehörige
Beilagen zum Gesuch
- Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister für über 18-jährige (nicht älter als 3 Monate)
Hier erhältlich: www.strafregister.admin.ch oder über jede Poststelle - Betreibungsregisterauszug für über 16-jährige (nicht älter als 3 Monate)
Hier erhältlich: Betreibungsamt Wetzikon - Eventuell Verzichtserklärung (bisherige Bürgerrechte)
Verfahren
- Füllen Sie das Gesuch und eventuell die Verzichtserklärung / das Gesuch um Bürgerrechtsentlassung aus und stellen Sie uns die Unterlagen zu.
- Bearbeitung des Gesuches durch das Sekretariat.
- Der Stadtrat Wetzikon entscheidet über die Aufnahme in das Stadtbürgerrecht von Wetzikon.
- Der Entscheid wird Ihnen schriftlich zugestellt.
- Nach Rechtskraft und Bezahlung der Gebühren wird das neue Bürgerrecht im Zivilstandsregister und Einwohnerregister eingetragen.
Weitere Informationen zur Bürgerrechtsentlassung oder auch zur Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht finden Sie auf der Website des Kantons (Gemeindeamt Zürich, Abteilung Einbürgerungen).