Bauvorhaben / Bewilligungen
Die Abteilung Hochbau berät Sie gerne bei der Planung von Bauvorhaben und bei der Einreichung eines Baugesuches. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme.
Die von der Abteilung Hochbau beurteilten Baugesuche werden der Baukommission zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese entscheidet über die Erteilung der Baubewilligung, soweit diese nicht der Zustimmung des Stadtrats bedürfen.
Die eingereichten Baugesuche im ordentlichen Verfahren liegen im 4. Obergeschoss im Stadthaus beim Schalter Bau + Planung (Hochbau, Tiefbau, Stadtplanung) zur Einsicht auf.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Abteilung Hochbau schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§1 314 – 316 PBG).
Vorgaben für Bauvorhaben
Alle notwendigen Grundlagen für Bauvorhaben wie Reglemente, Merkblätter und Formulare finden sie unter Downloads.
Alle Rechtsgrundlagen finden sie in der Rechtssammlung der Stadt Wetzikon.
Die wichtigsten Links: