Direkt zum InhaltDirekt zur Navigation

Friedensrichteramt

Sprechen Sie Ihre Meldung bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück. Oder senden Sie uns eine E-Mail.

Friedensrichteramt Wetzikon

Christine Meili

Friedensrichterin
Bahnhofstrasse 10
Postfach 1457
8620 Wetzikon
Geschäft: +41 44 931 23 80
Fax: +41 44 931 23 82
friedensrichteramt@wetzikon.ch

 

Telefonische Präsenzzeiten:

Dienstag und Donnerstag: 9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag: 9.00 bis 11.00 Uhr

Der Friedensrichter oder die Friedensrichterin ist gemäss eidgenössischer Zivilprozessordnung (ZPO) Schlichtungsbehörde und Mitglied der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene.

Das Friedensrichteramt ist zuständig für

  • Forderungsklagen
  • Forderungen aus Konsumentenstreitigkeiten
  • Arbeitsrechtliche Klagen
  • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Sachenrechtliche Klagen
  • Unterhaltsklagen
  • Erbrechtliche Klagen
  • Nachbarschaftsklagen
  • Persönlichkeitsverletzungen
  • Negative Feststellungsklagen


Das Friedensrichteramt ist nicht zuständig für: 

  • Scheidungs- und Trennungsklagen. Diese sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Diese Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten.
  • Ehrverletzungsklagen. Diese sind bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anhängig zu machen.
  • Gleichstellungsfragen von Frau und Mann. Die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich kann in diesen Fragen kontaktiert werden.

 

Weitere Informationen über das Friedensrichteramt
www.vfzh.ch


Klagearten und Formulare
www.vfzh.ch/formulare 

Energiesparen

Energie ist knapp. Bitte helfen Sie auch
mit, Energie zu sparen.

zur Sonderseite Energiesparen