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Energiestrategie 2050

Zusammenfassung Verordnungen der Energiestrategie 2050

Der Bundesrat hat am 1. November 2017 das neue vom Stimmvolk angenommene Energierecht in Kraft gesetzt und die Verordnungen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie (ES) 2050 erlassen. Diese treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die wichtigsten Punkte dazu sind:

Bundesabgabe
Die Bundesabgabe wurde per 1. Januar 2018 mit 2.3 Rp./kWh exkl. MWST festgesetzt. Diese Abgabe wird für die Förderung erneuerbaren Energien (ehemals KEV) und für die ökologische Sanierung der Wasserkraft (ehemals zum Schutz der Gewässer und Fische) erhoben.

Unverändert gültig ab 1. Januar 2021.

Intelligente Messsysteme
Innerhalb 10 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung müssen 80 Prozent der Messgeräte mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) ausgestattet werden.

Vergütung von elektrischer Energie
Die Vergütung für die Rückspeisung von elektrischer Energie berechnet sich neu nach den Bezugskosten des Netzbetreibers für gleichwertige Energie sowie den Gestehungskosten der eigenen Produktion.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Es wird präszisiert: Als Ort der Produktion gilt das Grundstück, auf dem die Produktionsanlage liegt. Als Ort der Produktion gelten ebenfalls benachbarte zusammenhängende Grundstücke, von denen mindestens eines an das Grundstück grenzt, auf dem die Produktionsanlage liegt. Ein Zusammenschluss kann sich somit nicht über eine Strasse erstrecken oder über ein Grundstück, dessen Grundeigentümer sich nicht am Zusammenschluss beteiligt.

Eigenverbrauch kann nur angewendet werden, wenn zwischen Produktion und Verbrauch das Netz des Netzbetreibers nicht in Anspruch genommen wird.

Als wesentliche Voraussetzung zum Zusammenschluss gilt, dass die Produktionsleistung mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung (des Zusammenschlusses) beträgt.

Update zur Strommarktöffnung

Am 23. März 2007 haben National- und Ständerat das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Das StromVG trat am 1. Januar 2008 in Kraft.
 
Mit dem StromVG wird der Elektrizitätsmarkt der Schweiz in zwei Etappen geöffnet. Seit 1. Januar 2009 können Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 100'000 kWh den Stromlieferanten frei wählen. Die Netzbetreiber müssen das Netz für den Stromtransport gegen Entgelt zur Verfügung stellen.

Über eine vollständige Marktöffnung für alle Stromkonsumentinnen und –konsumenten wird weiterhin verhandelt.

Unsere Pikettnummer

Sie erreichen uns unter: +41 44 934 41 18

Energie-Spartipps

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Hier gelangen Sie zu unseren Energiespartipps.                              

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

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Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.
Hier können Sie sich das Erklärvideo ansehen. 

Versorgungssicherheit



Die Versorgungssicherheit der Schweiz ist derzeit gegeben. Trotzdem kann eine Energiemangellage nicht komplett ausgeschlossen werden. Es ist uns ein Anliegen, Sie offen und transparent über die Geschehnisse an den Energiemärkten zu informieren. 

Hier finden Sie weitere Informationen.