Wohin sich die Stadt Wetzikon bis 2040 entwickeln soll
Der Stadtrat hat das Legislaturprogramm 2022 – 2026 sowie die Vision 2040 verabschiedet. Letztere zeigt auf, wo die Stadt Wetzikon 2040 in verschiedenen Themenbereichen stehen soll. Sechs übergeordnete Handlungsfelder bilden dabei die Basis: "Wohnraum und Arbeitsplatz", "Gesundes, qualitatives Wachstum", "Digitale Transformation", "Mobilität", "Gesellschaftliche Veränderungen" und "Klimaneutrale Stadt".
Als politisches Führungsgremium ist die politische Planung, Führung und Aufsicht der Verwaltung eine zentrale Aufgabe des Stadtrats. Damit gewährleistet er, dass die Verwaltung ihre öffentlichen Aufgaben wahrnimmt. Zu Beginn der neuen Legislatur legt der Stadtrat jeweils das Legislaturprogramm für die kommenden vier Jahre fest und blickt auch darüber hinaus. Denn eine umsichtige Stadtentwicklung in allen Bereichen geht über die vierjährige Legislatur hinaus.
Die sechs übergeordneten Handlungsfelder werden die Stadt Wetzikon weit über die Legislatur 2022 – 2026 hinaus prägen. Zusammen mit den einzelnen Projekten orientieren sie sich an der Smart-City-Strategie der Stadt Wetzikon. "Wir haben uns als Gremium bewusst ambitionierte Ziele für diese Legislatur und darüber hinaus gesetzt", sagt Stadtpräsident Pascal Bassu. "Denn eine innovative, zukunftsgerichtete und nachhaltige Stadt in allen Themenbereichen fördert die Standortattraktivität." Eine aktive Einbindung der Bevölkerung in Form von Partizipation und kontinuierliche Information in Form von Transparenz begleiten die einzelnen Projekte.
"Der Stadtrat hat viel vor in dieser neuen Legislatur und es warten spannende Entwicklungen und Projekte auf die Stadt Wetzikon. Das bietet Chancen, wird uns aber auch alle fordern", freut sich Pascal Bassu. Die Entwicklung einer zukunftsfähigen Stadt ist in der schnelllebigen Zeit eine grosse Herausforderung. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die ambitionierte Vision 2040 mit vereinten Kräften von Stadtrat und Verwaltung, aber auch unter Einbezug der Bevölkerung und des Parlaments erreicht werden können.
Informationsveranstaltung mit der Bevölkerung
Am 27. März 2023 findet eine Informationsveranstaltung mit der Bevölkerung statt. Stadtrat und Geschäftsleitung werden persönlich die Vision 2040 vorstellen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Anliegen dazu direkt und persönlich zu stellen und zu klären. Weitere Informationen diesbezüglich werden wir zu einem späteren Zeitpunkt kommunizieren.
Der Stadtratsbeschluss 2023/013 ist online aufgeschaltet.
Weitere Beschlüsse des Stadtrats:
Interpellation Zopp "Notfallplan Blackout (Stromausfall)" beantwortet
Die Antwort auf die Interpellation "Notfallplan Blackout (Stromausfall)" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Der Stadtrat beantwortete Fragen im Zusammenhang mit einem kompletten Stromausfall in der Stadt Wetzikon und ergänzte sie mit Ausführungen zu den Themen "Energiemangellage" und "Blackout". (SRB 2022/302)
Stellungnahme Petition "Strandbad Auslikon Neubau" genehmigt
Die Stellungnahme zur Petition "Strandbad Auslikon Neubau" wird genehmigt. Die Petition verlangte vom Stadtrat einen Ersatz für die im Neubau des Strandbads Auslikon nicht mehr vorgesehenen Mietkabinen. Das geplante Bauvorhaben liegt in einer geschützten, wunderschönen Naturlandschaft. Die Architekten haben ein überzeugendes Gesamtkonzept entworfen, dessen vorrangiges Ziel es war, die Gesamtfläche des neuen Strandbads möglichst klein zu halten. Dementsprechend wurde auch die Infrastruktur nach betrieblichen und energetischen Gesichtspunkten analysiert. Die Analyse zeigte, dass auf die genannten Mietkabinen in der bestehenden Form zukünftig verzichtet wird. Das Anliegen betreffend Verfügbarkeit von Liegestühlen und Sonnenschirmen soll im neuen Betriebskonzept jedoch Platz finden. (SRB 2023/002)
Revisionsbericht Gebühren 2022 abgenommen
Der Bericht über die im November und Dezember 2022 durchgeführte Sachbereichsrevision Gebühren 2022 wird genehmigt. Daraus ergaben sich folgende Hinweise bzw. Empfehlungen: Bei den Beiträgen an die Abwasseranlagen könnte künftig wie in den Gebührenbereichen Wasser, Elektrizität und Gas mit Netzkostengebühren und Hausanschlussbeiträgen gearbeitet werden. Zudem sind die Rechnungsvorlagen der Stadtwerke mit Rechtsmittelhinweisen zu versehen. Die letzte Empfehlung bezieht sich auf die Verrechnung der Kehrichtgrundgebühren, die es zu überprüfen und wenn nötig anzupassen gilt. (SRB 2023/004)
Kreditabrechnung Umbau Schulanlage Berufswahl- und Weiterbildungsschule Zürcher Oberland (BWSZO) genehmigt
Die Kreditabrechnung über die Umbauten BWSZO für den neuen Standort der Schule 15plus Heilpädagogische Schule Wetzikon und die Mietauflösung der Werkstrasse 4 und 12 mit Aus-gaben von insgesamt 228'006.55 Franken wird genehmigt. Sie schliesst mit Mehrkosten von 28'006.55 Franken bzw. 14,0 Prozent ab. Der Bezug der Schule 15plus ist gut abgelaufen und die ersten Rückmeldungen sind durchwegs positiv. (SRB 2023/005)
Fällung und Ersatzpflanzung von Bäumen auf der Schulanlage Guldisloo
Die beiden kranken Eschen aus dem städtischen Natur- und Landschaftsinventar auf der Schulanlage Guldisloo werden aus Sicherheitsgründen gefällt. Sie werden an geeigneten Standorten auf der Schulanlage durch zwei einheimische Bäume ersetzt. Am gleichen Standort, wo die beiden Eschen noch stehen, ist der Platz zwischen Fussballplatz und den angrenzenden Wohnhäusern für neue Bäume zu knapp und in diesem Bereich sind bereits junge Bäume und Sträucher vorhanden. (SRB 2023/006)
Richtlinie zu energetischen Aspekten bei Planung, Bau, Sanierung und Bewirtschaftung städtischer Bauten
Die neue Richtlinie betreffend energetische Aspekte bei Planung, Bau, Sanierung und Bewirtschaftung von Bauten der Stadt Wetzikon wird genehmigt und per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Auf denselben Zeitpunkt wird das geltende Reglement betreffend Anforderungen bei Planung, Bau und Sanierung vom 18. April 2012 aufgehoben. Die neue Richtlinie nimmt die aus energiepolitischer Sicht gestiegenen Anforderungen auf und macht ambitionierte, aber realistische, Vorgaben in diesen Bereichen. Unter anderem wird der Wärmebedarf ausschliesslich mit Abwärme oder Energie aus erneuerbaren Ressourcen gedeckt, Neubauten werden im Minergie-Standard erstellt oder die Voraussetzungen für eine nachhaltige Mobilität werden verbessert. (SRB 2023/007)
Stille Wahl römisch-katholische Kirchgemeinde Wetzikon-Gossau-Seegräben
Als Mitglieder der Synode der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich werden für die Amtsdauer 2023 – 2027 Marie-Thérèse Frommenwiler (bisher) und Simon Geisser (neu) als gewählt erklärt. (SRB 2023/009)
Antwort zur Anfrage Lohrer "Eigentumsverhältnisse" geht ans Parlament
Die Antwort auf die schriftliche Anfrage "Eigentumsverhältnisse" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Die Stadt Wetzikon ist über Handänderungen auf dem städtischen Immobilienmarkt informiert, erfasst und vergleicht diese jedoch nicht systematisch. Im Gegensatz zur Stadt Zürich, wo die Verwaltungsabteilung Statistik Stadt Zürich diverse Erhebungen eigenständig durchführt und daher detaillierte Auswertungen zu den Eigentumsverhältnissen auf dem Wohnungsmarkt möglich sind, kann dies für Wetzikon nicht in diesem Detaillierungsgrad geliefert werden. (SRB 2023/010)
Antwort zur Anfrage Lohrer "Entwicklung der Angebotsmieten" geht ans Parlament
Die Antwort auf die schriftliche Anfrage "Entwicklung der Angebotsmieten" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Der Stadtrat verzichtet auf eigenständige jährliche Erfassung der entsprechenden Zahlen, da externe Anbieter diese Daten zu den Angebotsmieten bereits erheben und es aus Sicht des Stadtrats effizienter ist, diese zu beantragen, anstatt eine eigene Erfassung zu führen. Ebenfalls verzichtet er vorerst auf eine jährliche Beantragung und Publikation im Sinne eines Monitorings, bis er sich vertieft mit der Wohn- und Immobilienpolitik auseinandersetzen konnte. Seit 2008 sind die Preise der Angebotsmieter angestiegen. (SRB 2023/011)
Ausschreibung ICT und Telefonie: Arbeitsvergabe und Kreditbewilligung
Dem Submissionsverfahren zur Ausschreibung der ICT (Informations- und Kommunikationstechnologie) und der Telefonie mit vorgängiger Studie wird zugestimmt. Für die Erstellung der Studie wird ein Kredit von 55'000 Franken (inkl. MWST) bewilligt, davon 25'000 Franken ausserhalb des Budgets. Für die beiden Submissionsverfahren ICT und Telefonie, inkl. Vorbereitungsarbeiten und Abklärungen zum Thema Datenschutz M365, wird ein Kredit von 85'000 Franken (inkl. MWST) bewilligt, davon 55'000 Franken ausserhalb des Budgets. Der Vertrag der Stadt Wetzikon mit dem Regionalen Informatikzentrum RIZ AG, von welchem die Stadt die Informatikdienstleistungen bezieht, läuft per 31. Dezember 2024 aus. Als öffentliche Dienstleisterin ist die Stadt daran gebunden und dazu verpflichtet, Daten sicher aufzubewahren. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung wurde auch die Bedeutung der IT noch wichtiger. Es ist der Stadt Wetzikon sehr wichtig, auch in diesem Bereich über eine moderne und zeitgemässe IT-Lösung zu verfügen. (SRB 2023/012)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.