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Weniger Alkoholverkäufe an Jugendliche in der Stadt Wetzikon

Publiziert: 11.01.2023

2022 hat die Stadtpolizei Wetzikon in der Stadt Wetzikon bei 66 Betrieben Alkoholtestkäufe durchgeführt. Es zeigte sich, dass 12,5 Prozent der getesteten Detailhandels- und 2,5 Prozent der Restaurationsbetriebe fälschlicherweise alkoholhaltige Getränke an Jugendliche verkauften.

In Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Zürich führt die Stadtpolizei Wetzikon jährlich Alkoholtestkäufe auf dem Stadtgebiet durch. Insgesamt 66 Alkoholtestkäufe waren es 2022. Dabei testete die Stadtpolizei 16 Detailhandelsbetriebe und 50 Restaurationsbetriebe. Als Käuferinnen und Käufer traten Mädchen und Knaben im Alter von 14 Jahren auf und versuchten verschiedene alkoholische Getränke zu erwerben.

Das Ergebnis ist erfreulich. Die Bilanz zeigt, dass nur 4,5 Prozent (2021: 22 Prozent, 2020: 15 Prozent) der getesteten Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften. Bei den überprüften Detailhandelsbetriebe verstiessen 12,5 Prozent gegen das Alkoholverkaufsverbot. Bei den Restaurationsbetrieben lag der Anteil deutlich tiefer bei 2,5 Prozent. Die fehlbaren Betriebe erhielten jeweils eine verwaltungsrechtliche Verfügung mit entsprechenden Gebühren.

Im Weiteren wurden alle getesteten Betriebe, die kein Alkohol verkauften, schriftlich von der Stadtpolizei Wetzikon auf ihr vorbildliches Verhalten informiert.

Sensibilisierung zum Jugendschutz und Gefahren des Alkoholmissbrauchs

Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Bei den Testkäufen geht es darum, das Verkaufspersonal, die Jugendlichen, die Öffentlichkeit und die Eltern auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu sensibilisieren. Deshalb seien auch weitere Alkoholtestkäufe nötig, sagt Mathias Widmer, Kommandant der Stadtpolizei: "Wie die Praxis zeigt, haben Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren nachweislich die Verkaufspraxis. Es ist wichtig, dass der Jugendschutz beim Verkaufspersonal stets thematisiert wird."

Jugendschutz: Kein Alkoholverkauf an unter 16-Jährige

Der Verkauf von allen alkoholischen Getränken für unter 16-Jährige und der Verkauf von gebrannten Wassern wie Spirituosen, Aperitifen und Alcopops für unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten. Eine Online-Schulung steht kostenlos unter www.jalk.ch zur Verfügung.

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