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Vorläufig kein generelles Feuerverbot im Bezirk Hinwil

Publiziert: 27.07.2022

Die Gemeindepräsidien des Bezirks Hinwil sprechen sich momentan gegen ein generelles Verbot von Feuern oder Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet aus.

Bedingt durch die Trockenheit der letzten Wochen sprach der Kanton Zürich vor wenigen Tagen ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe aus. Mehrere Gemeinden in anderen Bezirken haben seither ein Feuer- und für den Bundesfeiertag ein Feuerwerksverbot ausgesprochen.

Viele Felder sind abgeerntet, die Temperaturen haben sich abgekühlt und nach den vereinzelten Regenfällen ist auch für das kommende Wochenende mit Niederschlägen zu rechnen. Die Präsidien der Gemeinden sowie der Stadt im Bezirk Hinwil haben sich nach Abwägen der Fakten darauf geeinigt, vorläufig keine weiteren Massnahmen anzuordnen, die über das kantonale Feuerverbot in Wäldern hinausgehen.

Die Bevölkerung im Bezirk Hinwil ist angehalten, sich konsequent an die kantonalen Vorgaben zu halten: Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Ein Mindestabstand von 200 Metern vom Waldrand muss für das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) und das Entfachen von Brauchtumsfeuern (1. August-Feuer) eingehalten werden.

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).

Das Verbot des Kantons Zürich bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Ebenfalls wird im Bezirk Hinwil gegebenenfalls eine neue Lagerbeurteilung vorgenommen.

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