Unterkünfte für Asylsuchende in Wetzikon
Um die hohe Zahl an Asylsuchenden bewältigen zu können, hat der Kanton Zürich die Asyl-Aufnahmequote per 1. Juni 2023 für alle Gemeinden auf 1,3 Prozent angepasst. In Wetzikon sind dies rund 105 zusätzliche Personen. Der Stadtrat hat einen Kredit für den Umbau der kantonalen Liegenschaften an der Zürcherstrasse 9 und 11 bewilligt.
Die Lage mit freien Unterkünften für Asylsuchende ist schon heute prekär. Mit der Erhöhung der Aufnahmequote müssen die Gemeinden pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner 13 statt 9 Personen aufnehmen. Der Kanton ist bereit, seine beiden Liegenschaften an der Zürcherstrasse 9 und 11 als Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, um der schwierigen Situation entgegenzuwirken. Die Zürcherstrasse 11 wurde bereits von 2002 bis 2019 für die Unterbringung von Asylsuchenden durch die damalige Fürsorgebehörde Wetzikon vom Kanton angemietet. Eine Ausnahmebewilligung damit das Erdgeschoss bewohnt werden darf, hat die Baukommission 2002 erteilt. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die Verhältnisse rund um die Zürcherstrasse 11 seit 2002 unverändert sind, einer weiteren Ausnahmebewilligung zuzustimmen ist und auf eine Baubewilligungsverfahren verzichtet werden kann.
Beide Liegenschaften stehen im Moment leer und könnten im Baurecht vom Kanton Zürich für rund zehn Jahre mit optionaler Ausstiegsklausel nach fünf Jahren übernommen werden und mit der Unterbringung von dem Asylkontingent zugehörigen Personen sinnvoll genutzt werden. Die Immobilie an der Zürcherstrasse 11 kann mit relativ wenigen Ein- und Umbauten wieder für Asylsuchende bewohnbar gemacht werden. Aufgrund der herausfordernden Situation und der hohen Dringlichkeit ab Juni 2023 rund 105 zusätzliche Wohnplätze für Asylsuchende bereit zu stellen, bewilligte der Stadtrat einen Kredit von 160'000 Franken als gebundene Ausgabe.
Prekäre Situation an Wohnungen für Asylsuchende entschärfen
Mit dem Umbau der genannten Liegenschaften zu Wohnungen für den Asylbereich können an der Zürcherstrasse 11 zeitnah rund 17 bis 23, und zu einem späteren Zeitpunkt an der Zürcherstrasse 9 rund 20 bis 25 Wohnplätze für Asylsuchende geschaffen werden. Mit diesen neuen Unterbringungsmöglichkeiten kann die heutige Situation zwar nicht komplett gelöst werden, gibt jedoch der Stadt Wetzikon Zeit, weitere Lösungen zu prüfen, die zur Sprache gekommen sind wie Varianten in eigenen Liegenschaften oder weiteren Liegenschaften von Dritten. In den kommenden Wochen werden die Liegenschaften renoviert, sodass sie ab Spätsommer bezugsbereit sind.
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die Liegenschaften Zürcherstrasse 9 und 11 im Perimeter des Gestaltungsplanpflichtgebiets/Städtebaulichen Leitbilds "Bahnhof West" sind. Die Entwicklung und Realisierung von Bauvorhaben soll durch diese prioritäre Bereitstellung von Asylunterkünften nicht behindert werden.
Der Stadtratsbeschluss 2023/142 ist online aufgeschaltet.