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Tempo-30-Zone in der Schönenwerdstrasse in Wetzikon

Publiziert: 24.05.2022

Aufgrund verschiedener Rückmeldungen aus dem Parlament und der Bevölkerung hat der Stadtrat die Schönenwerdstrasse auf ihre Verkehrssicherheit untersucht. Um die Verkehrssicherheit dort zu erhöhen, soll eine Tempo-30-Zone mit zusätzlichen punktuellen Massnahmen eingeführt werden.

Vor rund 10 Jahren wurde die Schönenwerdstrasse saniert und dem Ortskern entsprechend gestaltet. Mit dieser Umgestaltung konnte auch die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge grundsätzlich reduziert werden. Der Stadtrat hat aufgrund verschiedener Rückmeldungen aus dem Parlament und der Bevölkerung die Schönenwerdstrasse auf ihre verkehrssicherheitstechnischen Defizite hin untersucht. Auf Basis dieser Grundlage hat der Stadtrat entschieden, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Tempo-30-Zone zu prüfen und einzuführen. "Mit einer Tempo-30-Zone kann die Verkehrssicherheit an der Schönenwerdstrasse gesteigert werden", sagt Pascal Bassu, Stadtrat Tiefbau + Energie. Durch die Reduktion der Geschwindigkeit wird der Bremsweg reduziert und ein rücksichtsvolles Verhalten sämtlicher Verkehrsteilnehmer gefördert. Der Stadtrat hat das Projekt zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Nach der öffentlichen Auflage ist der Kredit durch den Stadtrat zu genehmigen, damit die Umsetzung erfolgen kann.

Zur Einhaltung der neuen Höchstgeschwindigkeit sieht das verkehrstechnische Gutachten folgende punktuelle Massnahmen vor:

  • Horizontale Verkehrsberuhigungen: Die fünf bestehenden Einengungen werden von 4 Metern auf 3,6 Meter verringert. Autos und Velos können weiterhin problemlos kreuzen. Bei der aktuellen Durchfahrtsbreite ist es für Fahrzeuglenkende oft schlecht abschätzbar, ob das Kreuzen in diesen Bereichen möglich ist. Dies soll helfen, Streifkollisionen zu verringern. Zudem werden an verschiedenen Stellen weitere seitliche Verkehrsberuhigungselemente angebracht.
  • Vertikale Verkehrsberuhigungen: Es werden zwei Bremselemente in Form von Berliner-Kissen auf der Strasse platziert, die für eine angepasste Geschwindigkeit sorgen.
  • Einfärbung Strassenoberfläche: Auf Höhe Schönenwerdstrasse 42 wird die Strassenoberfläche eingefärbt. Obwohl Fussgängerinnen und Fussgänger an dieser Stelle keinen Vortritt haben, kann die Sicherheit mit dieser Massnahme insbesondere für Schulkinder einfach erhöht werden.
  • Rechtsvortritt: An den Knoten Robank- und Linggenbergstrasse wird der Rechtsvortritt markiert.

Wenn keine grösseren Verzögerungen auftreten, können die Tempo-30-Zone und damit auch die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Schönenwerdstrasse noch 2022 umgesetzt werden.

Der Stadtratsbeschluss 2022/145 ist online aufgeschaltet.

Weitere Beschlüsse des Stadtrats:

Richtlinie Budgetierung 2023 genehmigt
Die Richtlinie für die Budgetierung 2023 samt Terminplan gemäss Finanzkalender 2022 wird genehmigt und per 23. Mai 2022 in Kraft gesetzt. Die vorliegende durch die Abteilung Finanzen ausgearbeitete Richtlinie stellt ein einheitliches Vorgehen im Budgetprozess sicher, trägt zu einer hohen Budgetqualität bei und soll die gute Ausgabendisziplin seitens der Behörden und Verwaltung der letzten Jahre sichern. (SRB 2022/138)

Verlängerung Geschäftsmietvertrag Poststrasse 9 des Bereichs "Beschäftigung Wetzikon"
Der Verlängerung des Geschäftsmietvertrags Poststrasse 9 in Wetzikon sowie des Mietvertrags für den Aussenparkplatz wird um weitere fünf Jahre, bis 31. Dezember 2029, zugestimmt. Die Mietfläche im 1. Untergeschoss der Poststrasse 9 liegt wenige Schritte neben der "Bewachten Velostation". Seit 1. Januar 2020 hat die Stadt Wetzikon diese Räumlichkeiten gemietet. Damit konnten die Betriebsabläufe wie erwartet verbessert werden. Insbesondere ermöglichte die örtliche Zusammenlegung auch die angestrebte intensivere Zusammenarbeit der bis dahin getrennten Arbeitsfeldern "Bewachte Velostation" und "Mobile Einsatzgruppe", die zur "Beschäftigung Wetzikon" zusammengewachsen sind. (SRB 2022/139)

Masterplan Stadtraum Unterwetzikon: Zusammensetzung Steuerungsgruppe und Begleitgruppe
Der Zusammensetzung der Steuerungsgruppe, der Projektgruppe und der Begleitgruppe für den Masterplan Stadtraum Unterwetzikon wird zugestimmt. Die Projektorganisation besteht aus einer politisch-strategischen Ebene, auf welcher Entscheidungen getroffen werden und einer planerisch-technischen Ebene, auf welcher der Masterplan erarbeitet und Entscheidungen der politisch-strategischen Ebene vorbereitet werden. (SRB 2022/140)

Interpellation "Stromlücke Wetzikon 2025" beantwortet
Die Antwort auf die Interpellation "Stromlücke Wetzikon 2025" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Der Stadtrat wird zu Beginn der neuen Legislatur über die Ziele zum Thema Stromproduktion und Stromsparen diskutieren und unter verschiedenen Gesichtspunkten seinen Entscheid treffen. Die Förderbeiträge der Stadt Wetzikon für Photovoltaikanlagen liegen schweizweit bei den höchsten. Bei allen neu zu bauenden Gebäuden prüft der Stadtrat immer den Einsatz von Photovoltaik und realisiert die sinnvollen Flächen. Zudem wurden weitere Fragen im Zusammenhang mit den Themen Strom und Energie im Beschluss beantwortet. (SRB 2022/143)

Sanierung Güetlistrasse und Neubau Unterflurquartiersammelstelle
Dem Bauprojekt für die Sanierung der Güetlistrasse und dem Neubau einer Unterflurquartiersammelstelle wird zugestimmt und die Abteilung Tiefbau mit der Umsetzung beauftragt. Damit kann der Werterhalt gesamtheitlich erfolgen. Mit ortsverträglichen und sinnvollen Massnahmen werden verschiedenste Ansprüche genehmigt. Die Lückenschliessung des Gehweges im Bereich Güetlistrasse Nr. 4 sowie die Umgestaltung des Knotens Tannenrainstrasse erfolgen mit der Strassensanierung. Die Neubepflanzung der bestehenden Grünflächen am Knoten Guyer-Zeller-Strasse sorgt für eine ökologische Aufwertung. (SRB 2022/144)

Interpellation "Stand der Dinge zum WetziKoin" beantwortet
Die Antwort auf die Interpellation "Stand der Dinge zum WetziKoin" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Das Projekt wurde nicht weiter verfolgt. Lanciert hat der Stadtrat das Projekt im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zur Unterstützung des lokalen Gewerbes. (SRB 2022/147)

Neues Geschäftsreglement Stadtrat genehmigt
Das totalrevidierte Geschäftsreglement Stadtrat wird erlassen und per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Aufgrund der Totalrevision der Gemeindeordnung wurde auch die Geschäftsordnung des Stadtrats, die neu Geschäftsreglement heisst, aktualisiert. Das Geschäftsreglement zeichnet sich durch schlanke Strukturen aus. Die Kompetenzen sämtlicher unterstellten Kommissionen sind neu auch im Geschäftsreglement des Stadtrats abgebildet. Zudem sollen die Ressorts in ihren Finanzkompetenzen gestärkt werden. So können Kreditbeschlüsse bis 50'000 Franken durch die Ressortvorstehenden zusammen mit den Geschäftsbereichsleitenden bewilligt werden, sofern die Kosten im Budget eingestellt sind. (SRB 2022/149)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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