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Tempo 30 an der Schönenwerdstrasse vom Stadtrat festgesetzt

Publiziert: 24.05.2023

Der Stadtrat hat das Projekt der Tempo-30-Zone an der Schönenwerdstrasse festgesetzt und den Kredit bewilligt. Die vorgängig eingegangenen Einsprachen wurden wo möglich und sinnvoll im überarbeiteten Projekt berücksichtigt. Läuft alles nach Plan, soll die Tempo-30-Zone an der Schönenwerdstrasse im Sommer 2023 umgesetzt werden.

Aufgrund von Rückmeldungen aus dem Parlament und der Bevölkerung wurde die Schönenwerdstrasse 2021 auf ihre verkehrssicherheitstechnischen Defizite hin untersucht und mögliche Massnahmen in einem Konzeptbericht festgehalten. Auf Basis dieser Grundlage hat der Stadtrat entschieden, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Tempo-30-Zone einzuführen.

Am 18. Mai 2022 wurde die Tempo-30-Zone Schönenwerdstrasse und das Projekt vom Stadtrat genehmigt und danach öffentlich aufgelegt, woraufhin Einsprachen zu den baulichen Massnahmen eingegangen sind. Diese äusserten grossmehrheitlich Bedenken bezüglich der Befahrbarkeit der geplanten Fahrbahnverengungen mit grossen Landwirtschaftsfahrzeugen. Die Einsprachen wurden behandelt und soweit möglich bei der Projektüberarbeitung berücksichtigt. Im Wesentlichen wurde aufgrund der Einsprachen die Art der baulichen Massnahmen von seitlichen Einengungen mit Betontrapezen auf Vertikalversätze (Berlinerkissen) angepasst. Berlinerkissen erzielen ebenfalls eine Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeit und sind für den landwirtschaftlichen Verkehr besser befahrbar.

Weniger bauliche Massnahmen zur Einführung von Tempo 30

Die ohnehin vorgesehene Umsetzung der baulichen Massnahmen in zwei Zeithorizonten ermöglicht ein stufenweises Vorgehen. In Absprache mit der Kantonspolizei konnte das Projekt nochmals optimiert werden, sodass als Priorität 1 und somit zur Einführung der Tempo-30-Zone weniger bauliche Massnahmen notwendig sind. Die zusätzliche bauliche Verengung der bestehenden Einengungen, welche von Seiten Landwirtinnen und Landwirte beanstandet wurde, wird in die Priorität 2 verschoben. Dadurch muss diese Massnahme nur dann umgesetzt werden, wenn die gefahrenen Geschwindigkeiten zu hoch sind und diese Massnahme deshalb unumgänglich wird.

"Mit der Einführung der Tempo-30-Zone Schönenwerdstrasse kann mit zweck- und verhältnismässigen Massnahmen eine gute Lösung zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit und insbesondere auch für Kinder auf dem Schulweg umgesetzt werden", sagt Heinrich Vettiger, Stadtrat Tiefbau, Energie + Umwelt. Der Stadtrat hat das überarbeitete Projekt mit den baulichen Massnahmen zur Einführung der Tempo-30-Zone Schönenwerdstrasse festgesetzt und den Kredit von 237'000 Franken für die Umsetzung genehmigt. In einem ersten Schritt werden rund 110'000 Franken aufgewendet. Die übrigen Kosten fallen nur dann an, wenn die gefahrenen Geschwindigkeiten nach der Einführung von Tempo 30 zu hoch sind und weitere bauliche Massnahmen erforderlich sind.

Für bauliche Massnahmen auf Gemeindestrassen ist der Stadtrat zuständig, für die Signalisation und Markierung die Kantonspolizei. Damit aus diesen beiden Zuständigkeiten keine Konflikte und Widersprüche entstehen, läuft momentan die gleichzeitige Veröffentlichung der "Festsetzung der baulichen Massnahmen" (Festsetzungsbeschluss Stadtrat) und der "Verkehrsanordnung Tempo-30-Zone" (Verfügung der Kantonspolizei). Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen vom 23. Mai bis am 22. Juni 2023 auf und können im Stadthaus beim Schalter "Bau + Planung" im 4. Obergeschoss oder auf www.wetzikon.ch/stadt/amtliche-publikationen eingesehen werden. Die Umsetzung der Tempo-30-Zone soll noch im Sommer 2023 erfolgen (vorbehältlich allfälliger Rekurse).

Der Stadtratsbeschluss 2023/033 ist online aufgeschaltet.

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