Direkt zum InhaltDirekt zur Navigation

Navigation

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung

Publiziert: 29.11.2021

Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung einer kommunalen Mehrwertabgabe sowie für den Abschluss von städtebaulichen Verträgen liegen vor. Der Stadtrat hat die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zum kommunalen Mehrwertausgleich zur kantonalen Vorprüfung, öffentlichen Auflage und Anhörung der Nachbargemeinden verabschiedet.

Für die Erhebung einer kommunalen Mehrwertabgabe sowie für den Abschluss von städtebaulichen Verträgen braucht es eine Rechtsgrundlage. Mit Beschluss vom 2. Juni 2021 (SRB 2021/132) erteilte der Stadtrat der Stadtplanung den Auftrag, basierend auf den kantonalen Bestimmungen eine Planungsvorlage für die Teilrevision der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) auszuarbeiten. Diese rechtlichen Grundlagen liegen nun vor. An seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur kantonalen Vorprüfung, öffentlichen Auflage und Anhörung der Nachbargemeinden verabschiedet.

Die wichtigsten politischen Faktoren beim Mehrwertausgleich sind die Freifläche und der Abgabesatz. In Wetzikon bestehen bereits heute hohe Dichtemöglichkeiten. Deshalb wurde bei der Planungsvorlage zur kommunalen Mehrwertabgabe eine möglichst kleine Freifläche von 1'200 Quadratmetern und ein möglichst hoher Abgabesatz von 40 % definiert.

Der Mehrwertausgleich wird auch künftig keine grosse Bedeutung in Wetzikon haben. "Aufgrund der hohen Dichten, welche bereits heute realisierbar sind, erscheinen zusätzliche Aufzonungen in den nächsten Jahren eher unwahrscheinlich", sagt Susanne Sieber, Stadträtin Hochbau + Planung.

Der Stadtratsbeschluss 2021/260 ist online aufgeschaltet.


Weitere Beschlüsse des Stadtrats:

  • Die Frist zur Einreichung des fakultativen Referendums gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderats vom 6. September 2021 ist am 10. November 2021 ungenutzt abgelaufen. Für den Projektierungskredit der Ersatzneubauten der Kindergärten Goldbühl, Kempten, Baumgarten und Egg sowie für den Projektierungskredit der Gesamtsanierung und Flächenoptimierung des Stadthauses kann somit die Rechtskraft festgestellt werden. (SRB 2021/258)
  • Dem Abschluss des KIP 2bis-Vertrags für die Jahre 2022 und 2023, bestehend aus Leistungsvereinbarung und Rahmenvertrag, wird zugestimmt. Für die beiden Jahre bewilligt der Stadtrat total einen Kredit von 272'000 Franken. Antrag und Weisung für das Kantonale Integrationsprogramm KIP 2bis werden dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. (SRB 2021/263)
  • Für die Einführung und Beratungsdienstleistungen des FIS Kreditorenworkflows wird ein jährlich wiederkehrender Kredit von 20'000 Franken (inkl. MWST) zulasten des Budgets 2022 bewilligt. Die Kreditbewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch das Parlament. Die Einführung bringt eine erhebliche Zeitersparnis für den Bereich Finanzen selbst wie auch für die Gesamtverwaltung mit sich und die Digitalisierung kann in der Stadt Wetzikon weiter voranschreiten. (SRB 2021/264)
  • Die Urnenabstimmung über den Verkauf der Mehrheit der RIZ Aktien wird auf den 13. Februar 2022 angeordnet. Der Stadtrat strebt den Verkauf der Aktienmehrheit der RIZ AG an, um der RIZ AG mehr Flexibilität in der Unternehmensentwicklung zu gewähren. Er ist der Ansicht, dass es keine Aufgabe einer Stadt ist, ein Informatik-Unternehmen selber zu führen. (SRB 2021/267)
  • Der Stadtrat befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen der rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr. Den Vernehmlassungen des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) wie auch des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) für die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr (DigiLex), Änderungen Verwaltungsrechtspflegegesetz und Nebenänderungen, werden zugestimmt. (SRB 2021/268)
  • Antrag und Bericht zum Postulat "Smart City-Strategie Wetzikon" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Themen wie Infrastrukturüberlastung, demografischer Wandel, steigende Anforderungen an die öffentliche Verwaltung sowie Vernetzung und Digitalisierung stellen Städte und Gemeinden bei steigen-dem Kostendruck vor neue Herausforderungen. Dem Stadtrat ist es wichtig, das Thema aktiv anzugehen und die dazu benötigten Rahmenbedingungen innerhalb der Stadt Wetzikon zu definieren. (SRB 2021/269)


Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

abgelegt unter:
E-Mail-Service

Hier können Sie sich eintragen, wenn
Sie die neusten Meldungen per
E-Mail erhalten wollen.

zur Anmeldung Mailingliste

Unsere neusten Social Media Posts
Energiesparen

Energie ist knapp. Bitte helfen Sie auch
mit, Energie zu sparen.

zur Sonderseite Energiesparen

Neuste Meldungen RSS