Stadt Wetzikon kauft Liegenschaft Meierwiesen unmittelbar bei der Schwimmbad- und Sportanlage
Der Stadtrat hat dem Kauf der Liegenschaft Meierwiesen 3 zugestimmt. Die unmittelbar bei der Schwimmbad- und Sportanlage Meierwiesen liegende Immobilie gehörte zuvor dem Kanton Zürich. Für die Stadt Wetzikon ist der Erwerb sinnvoll, da das Grundstück in der Zone für öffentliche Bauten liegt und in unmittelbarer Nachbarschaft ein weiteres städtisches Grundstück liegt.
Die Liegenschaft an der Meierwiesen 3 gehört dem Kanton Zürich. Das Grundstück liegt in der Zone für öffentliche Bauten. Darauf befindet sich ein einseitig angebautes Einfamilienhaus mit Umschwung. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich zudem das städtische Grundstück Kataster Nr. 8447, ebenfalls mit zwei Einfamilienhäusern, die einseitig zusammengebaut sind. Alle drei Grundstücke wurden als Gesamtüberbauung konzipiert und gebaut.
Für die Stadt Wetzikon bestand die Möglichkeit, die Liegenschaft Meierwiesen 3, die dem Kanton Zürich gehört, durch den Kanton als Eigentümer zu einem Preis von 670'000 Franken zu erwerben. Der Kanton Zürich verkauft nicht mehr benötigte Immobilien mit einem Verkaufswert gemäss einer neutralen Schatzung/Bewertung an Kommunen, wenn ein ausgewiesenes öffentliches Interesse besteht. Der Stadtrat hat dem Kauf der Liegenschaft Meierwiesen 3 zugestimmt. Aufgrund der Tatsache, dass das Grundstück in der Zone für öffentliche Bauten liegt, ist ein Erwerb durch die Stadt Wetzikon sinnvoll und schlüssig. Die Abteilung Sport + Freizeit hat das Interesse zur späteren Nutzung der Liegenschaft bekundet, denn das Grundstück liegt unmittelbar bei der Schwimmbad- und Sportanlage Meierwiesen.
Der Stadtratsbeschluss 2022/66 ist online aufgeschaltet.