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Lohngleichheitsanalyse bei der Stadt Wetzikon

Publiziert: 24.06.2022

Die Stadt Wetzikon führte im vergangenen Jahr die Lohngleichheitsanalyse gemäss Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann durch. Sie ist für Unternehmen ab 100 Mitarbeitende Pflicht. Die Resultate zeigen einen minimen Geschlechtseffekt, der aber unter dem Toleranzwert von fünf Prozent des Gleichstellungsgesetzes liegt.

Seit dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden oder mehr dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Dies ist auf die vom Bundesrat am 21. August 2019 beschlossene Änderung des Gleichstellungsgesetzes per 1. Juli 2020 zurückzuführen. Frauen und Männer haben Anspruch auf den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Die Resultate der Stadt Wetzikon inklusive Stadtwerke Wetzikon zeigten, dass Frauen monatlich durchschnittlich 4.4 % weniger verdienen als Männer. Ausgewertet wurden die Löhne mit dem offiziellen Analysetool des Bundes Logib. Im Alterswohnheim Am Wildbach wurde kein Geschlechtseffekt festgestellt. Die Lohndifferenz beträgt 2.9 %. Beide Werte liegen innerhalb des vom Bund festgelegten Toleranzwerts von 5 %. Der Bund legt diesen Wert fest, um allfällige weitere objektive, unternehmensspezifische Faktoren, die sich auf die Löhne auswirken können, zu berücksichtigen. Die Analyse der Löhne zeigte, dass gewisse Funktionen unpräzise bezeichnet sind, was zu einer Ungenauigkeit führt.

Die Stadt Wetzikon nimmt die Resultate ernst und wird in einem nächsten Schritt die Funktionsbezeichnungen überprüfen. Lohngleichheit ist für die Stadt Wetzikon als attraktive, moderne Arbeitgeberin ein zentrales Thema und sie wird alles daran setzen, dass die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann eingehalten wird und die beiden Geschlechter in allen Bereichen gleichberechtigt sind.

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