Direkt zum InhaltDirekt zur Navigation

Navigation
  • Neuste Meldungen
  • Feuerwehr, Stadtpolizei und Zivilschutz unter einem Dach – Baukredit geht ans Parlament

Feuerwehr, Stadtpolizei und Zivilschutz unter einem Dach – Baukredit geht ans Parlament

Publiziert: 30.03.2023

Der Stadtrat hat dem Baukredit für den Neubau des Feuerwehrgebäudes zugestimmt. Antrag und Weisung gehen jetzt ans Parlament. Mit dem Neubau an der Motorenstrasse 107 wären Feuerwehr, Stadtpolizei und Zivilschutz unter einem Dach. Zudem hätte die Stadt Wetzikon ein zweckmässiges, ökologisch sowie nachhaltig konzipiertes und gut funktionierendes Werkhofgebäude für ihre Blaulichtorganisationen.

Das heutige Gebäude der Feuerwehr Wetzikon an der Farbstrasse 3/5 stammt aus dem Jahr 1945. Abgesehen von der eigentlichen Nutzung als Feuerwehrdepot beinhaltet es sechs Wohnungen. Die bestehenden Bauten und Anlagen sind mittlerweile über 70-jährig, entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards und müssen saniert werden. Die Wohnungen sind baulich in einem sehr schlechten Zustand und können nicht mehr saniert oder renoviert werden.

Für den Ersatzneubau des Feuerwehrgebäudes wurde eine Standortevaluation durchgeführt. Ebenfalls betrachtet wurde die Möglichkeit, die Stadtpolizei Wetzikon sowie sämtliches Zivilschutzmaterial im gleichen Gebäude unterzubringen, da beide Bereiche organisatorisch zusammengehören. Es zeigte sich, dass dies eine geeignete Variante ist und Synergien noch besser genutzt werden können. Als Standort eignet sich das Grundstück an der Motorenstrasse 107 (ehemaliges VZO-Depot) viel besser:

  • Das Ein- und Ausrücken ist über die drei verschiedenen, nicht übermässig befahrenen Strassen problemlos möglich.
  • Das Grundstück liegt in einer Industriezone mit wenig angrenzender Wohnnutzung. Dies ist optimal für den Übungsbetrieb.
  • Sowohl für ganz Wetzikon als auch für Seegräben ist die Lage gut und zentral.
  • Das Grundstück ist mittlerweile im Eigentum der Stadt Wetzikon.

Zweckmässiges und gut funktionierendes Feuerwehrgebäude

Aufgrund des geringen Gestaltungsspielraums an der Motorenstrasse 107 entschied sich der Stadtrat, ein Planerwahlverfahren durchzuführen. Die eingereichten Projekte wurden durch das Beurteilungsgremium geprüft. Das überzeugendste Angebot reichte die GENU Partner AG aus Zürich ein.

Das vorliegende Bauprojekt erfüllt die per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzte Richtlinie betreffend energetische Aspekte bei Planung, Bau, Sanierung und Bewirtschaftung von Bauten der Stadt Wetzikon. Die mit der Photovoltaikanlage optimal ausgenutzte Dachfläche wird wesentlich mehr Energie liefern, als der Eigenbedarf des Gebäudes ausmachen wird. Die angestrebte Energieüberschussproduktion soll in das Stromnetz der Stadtwerke Wetzikon eingespeist werden.

Mit dem Neubau erhält die Stadt Wetzikon ein zweckmässiges, ökologisch sowie nachhaltig konzipiertes und gut funktionierendes Werkhofgebäude für ihre Blaulichtorganisationen. Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung dem Baukredit von 24'730'000 Franken zugestimmt. Antrag und Weisung gehen zur Beschlussfassung ans Parlament. Über den Neubau des Feuerwehrgebäudes entscheidet schlussendlich die Wetziker Stimmbevölkerung an der Urne. Nach Genehmigung des Baukredits soll im 2024 mit dem Bau begonnen werden. Die Eröffnung ist auf das Frühjahr 2026 vorgesehen.

Der Stadtratsbeschluss 2023/076 ist online aufgeschaltet.


Weitere Beschlüsse des Stadtrats:

Gebietsanalyse und Zielbild Gestaltungsplan-Pflichtgebiet Binzacher verabschiedet
Der Stadtrat nimmt von der durch die Planungskommission verabschiedeten Gebietsanalyse und dem darauf basierend erarbeiteten Zielbild zur künftigen Entwicklung des Gestaltungsplanpflichtgebiets Binzacher in zustimmender Weise Kenntnis. Ziel ist es, das Gebiet Binzacher als lebendiges Quartierzentrum zwischen Oberwetzikon, Kempten und Riet zu entwickeln. Unterschiedliche, flexible Bebauungstypologien und grosszügige, grüne Freiräume und Fusswege prägen das Quartier, in dem gewohnt und auch gearbeitet wird. In den variantenreichen Wohnbauten finden Familien und Singles, Studierende und ältere Generationen ihren für den jeweiligen Lebensabschnitt angemessenen Wohnraum. (SRB 2023/036)

Kreditbewilligung Sanierung Reservoir Balm geht ans Parlament
Der Antrag zur Sanierung des Reservoirs Balm wird bewilligt sowie Antrag und Weisung ans Parlament weitergeleitet. Für die Ausführung "Sanierung Reservoir Balm" wird ein Kredit von brutto 1'969'000 Franken als budgetierte Ausgabe bewilligt. Nach der Sanierung entspricht das Reservoir Balm wieder dem heutigen Stand der Technik und erfüllt alle gültigen Normen und Richtlinien. Zudem wird danach eine bessere Überwachung der Trinkwasserqualität gewährleistet und allfällige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten können einfacher und effizienter ausgeführt werden. (SRB 2023/068)

Gebäudebrüterinventar tritt in Kraft
Das Gebäudebrüterinventar der Stadt Wetzikon wird festgesetzt. Damit erfüllt die Stadt Wetzikon ihre Pflicht gemäss Planungs- und Baugesetz und verfügt über eine gute Grundlage für den Schutz und die Förderung der gebäudebrütenden Vogel- und Fledermausarten. Da das Brutgeschäft gemäss Jagdgesetz geschützt ist und die Brutstandorte gemäss Natur und Heimatschutzgesetz als Naturschutzobjekte gelten, ist es wichtig, dass Eigentümerschaften, Planende, Bauunternehmen und Behörden jederzeit Einsicht in die tatsächlichen und vermuteten Gebäudebrüterstandorte haben. Mit der Veröffentlichung im WebGIS sorgt die Stadt Wetzikon für Transparenz, erhöht die Planungssicherheit und ermöglicht die Realisierung von Bauprojekten unter bestmöglichem Schutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen. (SRB 2023/069)

Kreditabrechnung Bächelackerstrasse geht ans Parlament
Die Kreditabrechnung vom 15. November 2022 über den Anteil der gebundenen Ausgaben am Projekt Bächelackerstrasse (Strasse und Strassenentwässerung) mit Ausgaben von insgesamt Fr. 720'311.64 inkl. MWST wird genehmigt. Sie schliesst mit Mehrkosten von Fr. 84'311.64 bzw. 13,3 % ab. Die Mehrkosten sind auf die beim Bau angetroffenen Bodenverhältnisse zurückzuführen, da die nötigen Arbeiten für eine gut funktionierende Entwässerung umfangreicher, als bei der Projektierung abgeschätzt, ausfielen. (SRB 2023/070)

Beitrag für Verein Naturzentrum Pfäffikersee bewilligt
Dem Verein Naturzentrum Pfäffikersee wird ein einmaliger Betrag von 25'000 Franken für die Entschuldung zugesichert. Trotz grosser Beliebtheit und hohen Besucher- und Besucherinnenzahlen im Naturzentrum kann der Verein nicht genügend Mittel erwirtschaften, um das Darlehen aus der Bauzeit des Zentrums zeitgerecht zurückzubezahlen. Der Verein gelangte deshalb mit einem Gesuch an die Anreinergemeinden Wetzikon, Seegräben und Pfäffikon. Die Entschuldung des Naturzentrums sollte laut den drei Seegemeinden nicht nur ihnen überlassen werden. (SRB 2023/071)

Arbeitsvergabe für Leerung von Unterflurabfallbehälter bei öffentlichen Anlagen, Fusswegen und der Badi Auslikon
Die Leerung der Unterflurabfallsammelbehälter in den öffentlichen Anlagen auf dem Stadtgebiet und im Strandbad Auslikon, für die Jahre 2023 bis 2026 über die Gesamtsumme von ca. 148'000 Franken inkl. MWST wird an die Firma Rund ums Grün AG, Wetzikon, vergeben. Ein gepflegtes Erscheinungsbild ist zentral für jede Stadt. Die Stadt Wetzikon verfügt nicht über den benötigten Maschinenpark, um die vorhandenen Unterflurabfallbehälter selber abzusaugen. Deshalb wird dieser Auftrag jeweils an einen externen Auftragnehmenden vergeben. (SRB 2023/072)

Kredit für öffentlichen Gestaltungsplan Pestalozzistrasse bewilligt
Für die Fertigstellung des öffentlichen Gestaltungsplans Pestalozzistrasse mit städtebaulich-freiraumplanerischem Richtprojekt wird ein Kredit von 67'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Aufgrund der Gestaltungsplanpflicht in der Bau- und Zonenordnung (BZO) ist die Stadt Wetzikon verpflichtet, für das Gebiet Pestalozzistrasse einen öffentlichen Gestaltungsplan aufzustellen. Mit der Durchführung der ersten und zweiten Quartierplanversammlung konnten wichtige Meilensteine im Planungsverfahren erreicht werden. Die darauffolgenden Überarbeitungen, auch auf Grundlage der kantonalen Vorprüfungen von 2020 und 2021 zeigen heute einen sehr guten Planungsstand in hoher Qualität auf. Die Planungskommission entschied sich, den Gestaltungsplan noch einmal zur Einsichtnahme aufzulegen und diese Auflage mit visuellen kommunikativen Massnahmen zu begleiten. Die grundlegenden planerischen Fragen im Quartierplan und im Gestaltungsplan konnten jedoch in den vergangenen Jahren gelöst werden und die städtebauliche sowie freiräumliche Qualität wurde markant verbessert. (SRB 2023/073)

Kredit "Fjordstrategie Wetzikon" bewilligt
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL hat die Konzession und Bewilligung für die bestehenden sowie ergänzenden Anlagen im Rahmen der "Fjordstrategie Wetzikon" erneuert und erweitert. Der Stadtrat begrüsst die Bestrebungen, dass die ersten neuen Anlagen aus der "Fjordstrategie Wetzikon" auf den Sommer 2023 hin erstellt werden. Die wertigere und nachhaltigere Konstruktion hilft, die Unterhaltskosten zu minimieren und verspricht eine längerfristige Nutzung der Anlagen. (SRB 2023/074)

Kenntnisnahme Prüfbericht 2022 des Sozialamts
Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht 2022 über die Zusatzleistungen zur AHV/IV und die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose der Stadt Wetzikon zur Kenntnis. (SRB 2023/075)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

abgelegt unter:
E-Mail-Service

Hier können Sie sich eintragen, wenn
Sie die neusten Meldungen per
E-Mail erhalten wollen.

zur Anmeldung Mailingliste

Unsere neusten Social Media Posts
Energiesparen

Energie ist knapp. Bitte helfen Sie auch
mit, Energie zu sparen.

zur Sonderseite Energiesparen

Neuste Meldungen RSS