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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 23. August 2023

Publiziert: 01.09.2023

An der Stadtratssitzung vom 23. August 2023 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Kreditabrechnung Zürcher- und Weststrasse
Die Kreditabrechnung vom 13. Juli 2023 für die Erstellung von fünf neuen Buswarteunterständen im Bereich des kantonalen Strassenbauprojekts West-/Zürcherstrasse mit Ausgaben von insgesamt Fr. 127'100.70 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 19'115.30 bzw. 13,1 % ab. (SRB 2023/195)

Kreditabrechnung Weststrasse, Abschnitt Zürcher- bis Usterstrasse
Die Kreditabrechnung vom 3. November 2022 für die Kostenbeteiligung am kantonalen Strassenbauprojekt Weststrasse, Abschnitt Zürcher- bis Usterstrasse mit Ausgaben von insgesamt 1'730'000 Franken wird genehmigt. Der Abrechnungsbetrag entspricht dem bewilligten Kredit. (SRB 2023/196)

Erneuerung Robankstrasse: Projektgenehmigung, Kreditbewilligung und Auftragsvergabe
Dem Projekt für die Erneuerung der Robankstrasse wird zugestimmt und die Abteilung Tiefbau mit der Umsetzung beauftragt. Für die Belagserneuerung der Strasse wird ein Kredit von 130'500 Franken inkl. MWST bewilligt. Die Robankstrasse befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Die notwendigen Tiefbauarbeiten sind für den Herbst 2023 geplant. (SRB 2023/197)

Kreditabrechnung Ersatz Schmutzwasser-Kanalisationsleitungen Zürcher- und West-/Talstrasse
Die Kreditabrechnung vom 6. Februar 2023 für den Ersatz von Schmutzwasser-Kanalisationsleitungen in der Zürcherstrasse sowie der West- und Talstrasse mit Ausgaben von insgesamt Fr. 403'802.25 wird genehmigt. Sie schliesst mit Mehrkosten von Fr. 29'802.25 bzw. 8,0 % ab. (SRB 2023/199)

Kredit für Sanierung Schlammbehandlung bewilligt
Für die Sanierung der Schlammbehandlung in der Abwasserreinigungsanlage Flos wird ein Objektkredit von brutto 600'000 Franken als gebundene, budgetierte Ausgabe bewilligt. Der Kredit erhöht sich um eine allfällige Bauteuerung. Die Sanierung der Schlammbehandlung und dessen technischen Installationen ist unumgänglich. Damit die vom Stadtrat festgelegten energie- und umweltpolitischen Ziele erreicht werden können, muss das Projekt so rasch wie möglich ausgeführt werden. Die heutigen Anlagen haben ihre Lebensdauer zum Teil schon überschritten. (SRB 2023/200)

Kredit für Sanierung Gasanlagen bewilligt
Für die Erneuerung der Gasanlagen in der Abwasserreinigungsanlage Flos wird ein Objektkredit von brutto 130'000 Franken bewilligt. Die Sanierung der Gasanlagen ist unumgänglich, da sie ihre Lebensdauer zum Teil schon überschritten haben. (SRB 2023/201)

Verbindungsweg zwischen Bahnhof- und Turnhallenstrasse wird verkauft
Der Verbindungsweg zwischen der Bahnhof- zur Turnhallenstrasse war bis anhin im Verwaltungsvermögen. Es betrifft den Durchgang beim ehemaligen ZKB-Gebäude. Die neue Bauherrschaft möchte die drei Parzellen zu einer einzelnen Parzelle vereinen, was ohne den Erwerb des Verbindungswegs nicht möglich wäre. Der Verkauf entlastet die Stadt zusätzlich von der Unterhaltspflicht und der Werkeigentümerhaftung auf der veräusserten Fläche. Mit dem mittels Dienstbarkeitsvertrag gesicherten Wegrecht für die Öffentlichkeit und den städtischen Unterhaltsdienst steht die gut frequentierte Wegverbindung im Zentrum von Oberwetzikon der Bevölkerung weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. (SRB 2023/202)

Sechste Fristerstreckung der Motion "Masterplan Stadtraum Unterwetzikon" geht ans Parlament
Antrag und Bericht zur sechsten Fristerstreckung für die Motion "Masterplan Stadtraum Unterwetzikon" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Die Motion fordert, dass die verschiedenen öffentlichen und privaten Bauvorhaben zur städtebaulichen und betrieblichen Aufwertung des Stadtraums Unterwetzikon in einem Masterplan koordiniert und in Übereinstimmung gebracht werden. Dabei soll die gestalterische Aufwertung des gesamten Bahnhofareals zu einem attraktiven, pulsierenden Lebensraum für Begegnungen mit einem neuen, regionalen Bushof im Vordergrund stehen. Aber auch die Verbindung zu den Stadtteilen rund um den Bahnhof stellt eine zentrale Forderung dar. Aufgrund der anstehenden Arbeiten zeichnet sich ab, dass eine Fristverlängerung um sechs Monate nicht ausreichen würde. (SRB 2023/204)

Teilrevision Bau- und Zonenordnung zum kommunalen Mehrwertausgleich
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zum "kommunalen Mehrwertausgleich" (Art. 49a BZO) vom 3. Oktober 2022 sowie die "Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds" treten gemäss den Erwägungen rückwirkend per 1. Juli 2023 in Kraft. (SRB 2023/205)

Ortsplanungsrevision und Mobilitätsstrategie: Kreditbewilligung und Auftragsvergabe Gesamtleitung Planungsteam
Für die Gesamtleitung Planungsteam wird gemäss Aufwandschätzung ein Kredit von 140'000 Franken bewilligt. Planungsinstrumente wie beispielsweise kommunale Richtpläne, Bau- und Zonenordnungen oder räumliche Entwicklungskonzepte sind gemäss Planungsgesetz alle 10 bis 15 Jahre zu überprüfen und veränderten Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Im Kanton Zürich wurden seit der letzten grösseren Revision sowohl der kantonale Richtplan als auch die regionalen Richtpläne revidiert. Weiterer Revisionsbedarf ergibt sich aufgrund des autonomen Vollzugs der neuen Baubegriffe, dem Fehlen einer gesamtheitlichen Mobilitätsstrategie, der Umsetzung von energetischen Herausforderungen, der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum, klimatischer Themen oder der Behebung von Mängeln in der bestehenden Bau- und Zonenordnung, die im Vollzug immer wieder zu Diskussionen geführt haben. Der Stadtrat hat daher entschieden, die Revision der Ortsplanung und Ausarbeitung einer Mobilitätsstrategie anzugehen. Für die externen Planungsleistungen wurde eine Submission im offenen Verfahren durchgeführt. Der Zuschlag erhielt die EBP Schweiz AG, Zürich. (SRB 2023/206)

Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland
Der Abmeldung der Massnahmen "ÖV4 Wetzikon – Ausbau Bushof" (Teil Bushof und Velostation sowie Teil Personenunterführung) vom Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland der 2. Generation wird zugestimmt. Diese Massnahmen können nicht innerhalb der Frist bis November 2027 umgesetzt werden. Hingegen sind die Anstrengungen zu einem Bushof mit Velostationen und Personenquerungen aufgrund der aktuellen Masterplanung im Stadtraum Unterwetzikon immer noch intakt und weisen grosse Realisierungschancen auf. Deshalb stimmt der Stadtrat der Anmeldung der Umsetzung eines neuen Bushofs als B-Massnahme im Agglomerationsprogramm der 5. Generation zu. (SRB 2023/207)

Antwort zur Anfrage Revision Richt- und Nutzungsplanung geht ans Parlament
Die Antwort auf die Anfrage "Revision der Richt- und Nutzungsplanung" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Als Grundlage für diese bevorstehende Revision wird das bestehende räumliche Entwicklungskonzept REK 2010 aktualisiert und punktuell ergänzt. Schwerpunkte bilden die Stadtidentität, das allgemeine Wachstum, die Stadtentwicklung im Verbund mit sozialräumlichen Themen (z.B. bauliche und funktionale Dichte), Entwicklungsschwerpunkte, die Gestaltung und Qualität von öffentlichen Räumen, die Siedlungsökologie und die Freiräume sowie klimarelevante Themen wie die Energie, Entlüftungskorridore und Bepflanzungen. Zur Adressierung dieser Themen hat der Stadtrat erst kürzlich ein Grünraumkonzept verabschiedet und energiepolitische Ziele formuliert. Aufgrund politischer Vorstösse sind in der bevorstehenden Ortsplanungsrevision zudem die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum und der Mobilfunk ein Thema. Ebenfalls eine Grundlage für die bevorstehende Revision der Richt- und Nutzungsplanung bildet die Mobilitätsstrategie, welche gemeinsam und in Abstimmung mit der Aktualisierung des REK erarbeitet wird. Diese hat zum Ziel eine Entschärfung der heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastung zu erreichen. (SRB 2023/208)

Kreditabrechnung Schulanlage Zentrum
Die durch die Abteilung Immobilien erstellte Kreditabrechnung mit Ausgaben von insgesamt 75'863.95 Franken wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von 4'136.05 Franken bzw. 5,2 % ab. Auf der Schulanlage Zentrum waren lediglich die älteren Gebäude teilweise mit Absturzsicherungen ausgerüstet, die aber nicht mehr den heutigen Vorgaben und Richtlinien entsprachen. Nun wurde auf allen Dächern Absturzsicherungen montiert. (SRB 2023/209)

Kreditbewilligung Pflegezentrum Wildbach zur Neumöblierung des Cafés, der Terrasse und des Foyers
Für die Neumöblierung des Cafés, der Terrasse und des Foyers sowie die Bestuhlung der Akut- und Übergangspflege des Pflegezentrums Wildbach wird ein Kredit von 167'600 Franken bewilligt. Die Strategie des Pflegezentrums Wildbach 2027 sieht unter anderem die Umfunktionierung des Cafés in ein öffentliches Restaurant vor. Dies bedingt einen frischen und zukunftsorientierten Auftritt, weshalb die jetzigen Möbel aus der 80er-Jahren ersetzt werden müssen. Sie sind aus Stahlblech und Eisen und insbesondere im Sommer als Sitzflächen sehr heiss. Zudem soll die Akut- und Übergangspflege mit multifunktionalen Stühlen ausgestattet werden. (SRB 2023/210)

Anordnung Urnenabstimmung vom 19. November 2023 für den Neubau Feuerwehrgebäude (inkl. Stadtpolizei und Zivilschutz)
Die Urnenabstimmung über den Baukredit von 24'730'000 Franken (± 10 %) für den Neubau des Feuerwehrgebäudes (inkl. Stadtpolizei und Zivilschutz) wird auf den 19. November 2023 angeordnet. (SRB 2023/211)

Antwort zur Anfrage "Nachhaltiges Wohnen – Ausschreibung des Förderprogramms – Nachhaltige Entwicklung" geht ans Parlament
Die Antwort auf die schriftliche Anfrage "Nachhaltiges Wohnen – Ausschreibung des Förderprogramms – Nachhaltige Entwicklung" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Der Stadtrat hatte von Beginn an Kenntnis von der Ausschreibung des Förderprogramms Nachhaltige Entwicklung 2023 – 2024, welches dieses Jahr in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE und dem Bundesamt für Wohnungswesen BWO durchführt. Voraussetzung für eine Teilnahme ist ein Bezug zu den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung ökologische Verantwortung, gesellschaftliche Solidarität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Das Thema Wohnen ist auf der politischen Agenda des Stadtrats und die Zuständigkeit für das interdisziplinäre Thema des preisgünstigen Wohnens ist im Ressort Präsidiales, Entwicklung + Kultur bzw. bei der Stadtentwicklung angesiedelt. Die Bearbeitung des Themas erfolgt in enger Zusammenarbeit mit anderen Bereichen, insbesondere der Stadtplanung. Die Abteilung Umwelt hat aktuell keine spezifischen Programme zur Förderung von nachhaltigen Wohnformen. Hingegen fördert sie ressourcenschonendes und energieeffizentes Bauen. Zudem bietet sie kostenlose bzw. durch Subventionen vergünstigte Energieberatungen an und vergibt Fördergelder für die Umstellung von Heizungen auf erneuerbare Energieträger, energieeffiziente Sanierungen und die Produktion von lokaler erneuerbarer Energie (Photovoltaik). (SRB 2023/212)

Vorprüfung der Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern"
Der Titel, Text und die Begründung der am 25. Juli 2023 eingereichten kommunalen Volksinitiative "Mindestabstand von Windräder" sowie die Unterschriftenliste entsprechen den gesetzlichen Vorschriften gemäss § 123 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Die Sammelfrist endet am 29. Februar 2024. Die Initiative fordert die Ergänzung der Bauordnung der Stadt Wetzikon wie folgt: "Der Abstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und bestehenden zeitweise oder dauerhaft bewohnten Gebäuden muss mindestens 1'000 Meter betragen." (SRB 2023/213)

Leistungsvereinbarungen Kulturvereine 2024 – 2027 gehen ans Parlament
Antrag und Weisung für die Kulturförderung wiederkehrender Beiträge: Zehn Leistungsvereinbarungen mit den Vereinen Kultino, Kulturfabrik, Kulturplatz, Madrigalchor, Wetziker Musikforum, Orchester Collegium Cantorum, Scala, Theater Robehuuse, TopKlassik sowie Museumsverein und einem Kredit von total 1'070'000 Franken werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Das neue System einer vierjährigen Leistungsvereinbarung ist jetzt angebracht und bringt allen Beteiligten nur Vorteile: Zum einen wird der administrative Verwaltungsaufwand gesenkt und zum anderen verhelfen die beidseitig vereinbarten Zielsetzungen/Leistungen Planungssicherheit und eine höhere Gewissheit, den städtischen Kulturraum positiv und zielgerichtet zu entwickeln. (SRB 2023/214)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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