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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 19. April 2023

Publiziert: 25.04.2023

An der Stadtratssitzung vom 19. April 2023 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Beantwortete Anfrage "Mietkündigung zu Gunsten von Asyl- und Schutzsuchenden" geht ans Parlament
Die schriftliche Anfrage wollte vom Stadtrat unter anderem wissen, ob es in Wetzikon zu Mietkündigungen von Mieterinnen und Mietern kommt, um mehr Wohnraum für Asyl- und Schutzsuchende zu erhalten. Und mit welchen Herausforderungen die Stadt aufgrund der hohen Anzahl an Asylsuchenden konfrontiert ist, was der Stadtrat dagegen unternimmt und ob der Stadtrat neben den Wohnungen weitere Unterbringungsmöglichkeiten in Betracht zieht. Geeigneten Wohnraum zu finden, ist ein grosses Problem, mit welchem sich viele Gemeinden und Städte auseinandersetzen. Der Stadtrat prüft zurzeit verschiedene, alternative Formen der Unterbringung. Nebst den genannten Wohnformen prüft der Stadtrat auch eine Unterbringung in Zivilschutzanlagen. Deshalb wird auch künftig keinen Mieterinnen und Mietern gekündigt, weil die Wohnungen für Asyl- und Schutzsuchende benötigt werden. (SRB 2023/100)

Vernehmlassungsantwort Zusatzleistungsverordnung genehmigt
Der Stadtrat genehmigt die Vernehmlassungsantwort zur Zusatzleistungsverordnung (ZLV). Damit das Ziel, den Bezügerinnen und Bezügern von Zusatzleistungen im AHV-Rentenalter einen möglichst langen und selbstbestimmten Verbleib in ihrer angestammten Wohnung zu ermöglichen, erreicht werden kann, sieht der Kanton Zürich drei neue Massnahmen vor. Der Stadtrat unterstützt die genannten Ziele, namentlich die Erweiterung des Leistungskatalogs für Hilfe und Betreuung zu Hause, die Anerkennung zusätzlicher Leistungserbringer sowie die Erhöhung der Stundenansätze für die private Hilfe und Betreuung. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wird älteren Menschen mit Zusatzleistungen ermöglicht, möglichst lange eigenständig zu Hause zu wohnen. Ein vermiedener oder verzögerter Heimeintritt kann sich kostendämpfend auf die Pflegekosten und damit die Gemeindefinanzen auswirken. (SRB 2023/101)

Ramona Weber wird ausserordentliche Stellvertreterin im Betreibungsamt der Stadt Wetzikon
Ramona Weber wird per 1. Juli 2023 zur ausserordentlichen Stellvertreterin der Betreibungsbeamtin der Stadt Wetzikon bzw. des Betreibungskreises Wetzikon ernannt. Die bereits im Betreibungsamt arbeitende Weber folgt auf Katarina Borkovic, die die Stadt Wetzikon per 30. Juni 2023 verlässt. (SRB 2023/103)

Gesetzesanpassung über Gerichts- und Behördenorganisation
Die Vernehmlassung zur Anpassung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (Änderung; Organisation der Friedensrichterkreise) wird genehmigt. Damit die Aufgabe der Friedensrichterin / des Friedensrichters auch in Zukunft attraktiv bleibt, ist eine Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden aus Sicht des Stadtrats erstrebenswert und zielführend. Eine Beschränkung auf die Bezirke ist nicht mehr zeitgemäss. Dieser Gesetzesanpassung liegt eine kantonale Motion zu Grunde, die im Oktober 2022 dem Regierungsrat eingereicht wurde. (SRB 2023/105)

Urnenabstimmung zu Tempo 30
Die Urnenabstimmung über den Gesamtkredit von rund 887'400 Franken für die Einführung von Tempo 30-Zonen in den Wohnquartieren wird auf den 19./26. November 2023 angeordnet. Gemäss den Informationen des Statistischen Amts des Kantons Zürich finden am 3. September 2023 weder eidgenössische noch kantonale Abstimmungen statt. Zudem ist für November 2023 bereits eine kommunale Abstimmung geplant (vorbehältlich der Genehmigung des Geschäfts durch das Parlament). Somit können Synergien genutzt werden, indem lediglich eine Urnenweisung verfasst wird und das Wahlbüro nur einmal aufgeboten werden muss. (SRB 2023/106)

Geschäftsbericht 2022 geht ans Parlament
Antrag und Weisung für den Geschäftsbericht 2022 werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. (SRB 2023/107)

Kreditabrechnung Rad- und Gehweg Widum
Die Kreditabrechnung vom 21. Februar 2023 für den Neubau des Rad- und Gehwegs Widum, Usterstrasse bis Färberwiesen Abschnitt 1 mit Ausgaben von insgesamt Fr. 119'531.25 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 10'468.75 bzw. 8,1 % ab. Die Einsparungen bzw. Minderkosten bei den Bauarbeiten sind auf Synergien mit dem Hochbauprojekt und erleichterten Vorschriften seitens SBB zurückzuführen. (SRB 2023/109)

Kirchenpark Wetzikon – Entwicklungskonzept und Idealplan
Das von der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wetzikon vorgelegte Parkkonzept "Kirchenpark Wetzikon – Entwicklungskonzept und Idealplan" vom 23. Februar 2023 zum Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 5.26 wird vorbehältlich zweier Beschlusspunkte genehmigt. Das Parkkonzept berücksichtigt den heute noch vorhandenen, alten Baumbestand. Insbesondere sind die als Einzelbäume inventarisierte Fichte, die mehrstämmige Blutbuche sowie die Rosskastanie als Bestandesbäume bezeichnet und bleiben damit erhalten. Auch mit dem weiteren Baumbestand wird sorgfältig und verantwortungsvoll umgegangen. Einige Bäume müssen gemäss Parkkonzept aber entfernt werden. Diese Fällungen sind begründet und dienen entweder der Verkehrssicherheit oder schaffen Platz für die Entwicklung von benachbarten Gehölzen oder für vorgesehene Neupflanzungen. Insbesondere zu beachten gilt es, dass das Regenwasser gut versickern kann und die Wasserversorgung der Bäume gewährleistet ist. Auch sollen Blumenwiesen aktiv gesät und gepflegt werden. Die vorgesehenen Baumfällungen müssen gestaffelt ausgeführt und von der Stadt Wetzikon begleitet werden. (SRB 2023/110)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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