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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 17. Mai 2023

Publiziert: 24.05.2023

An der Stadtratssitzung vom 17. Mai 2023 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Mitglieder Fachbeirat Architektur und Städtebau
Als Mitglieder des Fachbeirats Architektur und Städtebau werden für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 nachfolgende Expertinnen und Experten gewählt: Mireille Blatter, Barbara Emmenegger, Alain Ettlin, Aita Flury, Martin Hofer und Aude Ratia-Brasier. Mit den vorgeschlagenen Mitgliedern für den Fachbeirat Architektur und Städtebau wird eine ausgewogene Zusammensetzung erreicht, mit welcher aufgrund der unterschiedlichen Fachkompetenzen eine zielgerichtete (Förderung der Qualität bei Architektur und Städtebau sowie der umgebenden Grün- und Freiraumgestaltung) und zweckmässige (Unterstützung der Verwaltung und Entscheidungsträger sowie Beratung von Bauherrschaften und beauftragten Projektverfassenden) Aufgabenerfüllung gewährleistet werden kann. (SRB 2023/083)

Kreditabrechnung Anschaffung Notebooks Schule
Antrag und Weisung für die Kreditabrechnung für die Anschaffung von Notebooks und die Er-weiterung der Netzwerke "Verdichtung Schülergeräte" mit Ausgaben von insgesamt Fr. 709'547.91 inkl. MWST, respektive Minderkosten von Fr. 30'452.09 bzw. 4,1 %, werden zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Die Anschaffung von zusätzlichen Notebooks und die dazu erforderliche Erweiterung der WLAN-Infrastruktur war eine notwendige Investition, um im Schulbetrieb auf allen Stufen gute Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung des Fachs "Medien und Informatik" des Lehrplans 21 sicherzustellen. (SRB 2023/124)

Richtlinie für die Budgetierung 2024 genehmigt
Die Richtlinie für die Budgetierung 2024 samt Terminplan gemäss Finanzkalender 2023 wird genehmigt und per 22. Mai 2023 in Kraft gesetzt. Sie bezweckt eine einheitliche, rechtzeitige und qualitativ hochstehende Budgetierung. (SRB 2023/125)

Revidierter Gebührentarif wird per 1. Juli 2023 festgesetzt
Dem revidierten Gebührentarif der Stadt Wetzikon mit den Änderungen und Ergänzungen gemäss Auflistung wird zugestimmt. Die Änderung der Teilrevision tritt per 1. Juli 2023 in Kraft. Sie beinhaltet drei Änderungen und Ergänzungen. Einerseits handelt es sich dabei um die bisherigen Bestimmungen im Gebührenreglement zur Kehrichtverordnung, welche gestützt auf den Stadtratsbeschluss 2022/282 vom 16. November 2022 in den Gebührentarif überführt werden. Andererseits sind aufgrund des neuen Bürgerrechtsgesetzes gewisse Gebühren anzupassen. (SRB 2023/126)

Kredit für die Anpassung des Abwasser-Sonderbauwerks Chalberweidli bewilligt
Für die Anpassung des Abwasser-Sonderbauwerks Chalberweidli wird ein Kredit über 580'000 Franken inkl. MWST bewilligt. Das Regenbecken dient dazu, Mischabwasser, welches bei Regen von der Kanalisation in der Zürcherstrasse zugeführt wird, aufzunehmen und mittels Pumpe in Richtung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Flos abzuleiten. Der Stadtrat unterstützt das Bestreben der Stadtentwässerung, in das Abwassernetz zu investieren und wo immer möglich Verbesserungen im Sinne des Gewässerschutzes zu realisieren. Mit dem Umbau des Regenüberlaufs wird das Risiko, dass bei stärkeren Regenereignissen Feststoffe in den Wildbach gelangen, weitestgehend eliminiert. Auch aus betrieblicher Sicht bringen die vorgesehenen Massnahmen wesentliche Verbesserungen, wie einen deutlich reduzierten aber auch erleichterten Unterhalt, mit sich. (SRB 2023/128)

Bushaltestellen Wildbach: hindernisfreier Ausbau bewilligt
Vom Bauprojekt des kantonalen Tiefbauamts für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle Wildbach wird zustimmend Kenntnis genommen. Mit umfassenden Untersuchungen wurden die Auswirkungen auf den Verkehrsablauf, die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden eingehend abgeklärt. Zusätzlich wurde im Zusammenhang mit dem laufenden Lärmsanierungsprojekt entlang der Kantonsstrassen eine verkehrstechnische Gesamtbeurteilung aus Sicht Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf, Lesbarkeit Strassenraum sowie Netzwirkung und Ausweichverkehr vorgenommen. Sämtliche Bushaltestellen auf dem Kantonsstrassennetz, welche bereits im Rahmen der Temporeduktion für das Lärmsanierungsprojekt erstmals grob überprüft wurden, wurden für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz wiederum detailliert in Lage und Form überprüft. Die Bushaltestellen Wildbach können aus Sicht der Baudirektion Kanton Zürich, der Kantonspolizei, der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO) und der Abteilung Tiefbau in hindernisfreie Fahrbahnhaltestellen umgebaut werden. Der Stadtrat unterstützt die Einrichtung von Fahrbahnhaltestellen und somit einen behindertengerechten Buseinstieg an der Haltestelle Wildbach. (SRB 2023/129)

Kredit Elektrofahrzeug für den Unterhaltsdienst bewilligt
Für die Beschaffung eines Elektrofahrzeugs für den Unterhaltsdienst wird ein Objektkredit von brutto 95'000 Franken als neue Ausgabe bewilligt. Von diesem Betrag werden 10'000 Franken als Kredit in eigener Kompetenz des Stadtrats als nicht budgetierte Ausgabe bewilligt. Damit der Unterhaltsdienst seine vielfältigen Aufgaben in Wetzikon zufriedenstellend ausführen kann, muss der Fahrzeug- und Maschinenpark immer wieder überprüft werden. Auf der Suche nach einem passenden Fahrzeug, welches einerseits die unterschiedlichen Anforderungen der Nutzenden optimal abdecken kann und anderseits den Beschaffungsrichtlinien bestmöglich Rechnung trägt, wurden verschiedene Fahrzeugtypen evaluiert. Im Fokus stand dabei die Anschaffung eines weiteren Elektrofahrzeuges, da mit dem seit 2022 im Einsatz stehenden Fahr-zeug für die Abfalltour bisher sehr positive Erfahrungen gesammelt werden konnten. Mit der Neuanschaffung eines Elektrotransporters für den Unterhaltsdienst macht die Stadt einen weiteren, kleinen Schritt zur Reduktion der CO2-Emissionen. (SRB 2023/130)

Pflegezentrum Wildbach: Kredit für die Wäscherei im Haus Ahorn bewilligt
Für den Ersatz von zwei Waschmaschinen, die Neuanschaffung von einer Waschmaschine und den Ersatz der Elektro-Unterverteilung wird ein Kredit von 130'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Wäscherei ist für das Pflegezentrum Wildbach von zentraler Bedeutung. Die am Lebensende angelangten Maschinen müssen ersetzt werden. Ebenfalls ist die Neuanschaffung einer zusätzlichen Waschmaschine notwendig, um eine tägliche Zimmerreinigung gewährleisten und damit die Qualitätsvorgaben erfüllen zu können. Die Elektro-Unterverteilung muss ersetzt werden, damit die Stromzufuhr für den Betrieb der Waschmaschinen stabil ist. (SRB 2023/132)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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