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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 15. Juni 2022

Publiziert: 24.06.2022

An der Stadtratssitzung vom 15. Juni 2022 behandelte der Stadtrat Wetzikon folgende Traktanden:

Kredit für Geschwindigkeitsmessanlage der Stadtpolizei Wetzikon genehmigt
Für die Ersatzbeschaffung der semistationären Geschwindigkeitsmessanlage wird ein Kredit von brutto 215'000 Franken bewilligt. Mit dem zu beschaffenden Gerät zur Geschwindigkeitskontrolle kann ein wirtschaftliches und effizientes Aufstellen, Einrichten und Auswerten sichergestellt werden. Das Gerät entspricht dem neusten Stand der Technik, womit auch den Ansprüchen der Untersuchungsbehörden nachgekommen werden kann. Denn nur mit guter Fotoqualität können Lenkerinnen und Lenker eruiert und zweifelsfrei identifiziert werden. (SRB 2022/160)

Midnight Wetzikon: Vereinbarung und Kredit genehmigt
Für das Angebot "Midnight Wetzikon" wird ein jährlich wiederkehrender Kredit von 30'000 Franken aus dem Jugendkredit genehmigt. Seit 2005 können Jugendliche in Wetzikon jeweils ab den Herbstferien bis in den Frühling an Veranstaltungen des Midnight Wetzikon teilnehmen. Dies ist eine Dienstleistung der Stiftung IdéeSport, die sich im Bereich der Kinder- und Jugendförderung in der Schweiz engagiert. Zwischen der Stadt Wetzikon und dem Verein Midnight Wetzikon besteht eine Leistungsvereinbarung. Mangelns Nachwuchses im Vorstand möchte sich der Verein auflösen. Damit die Zukunft des Erfolgsprojekts gesichert ist, wird eine direkte Zusammenarbeit zwischen der Stiftung IdéeSport und der Stadt Wetzikon angestrebt. Für viele Jugendliche ist das Midnight Wetzikon ein fester Bestandteil ihrer Freizeit und bietet ihnen während den kalten Wintermonaten eine sinnvolle Beschäftigung am Samstagabend. Zudem ist es eine gute und jugendgerechte Ergänzung zu den Angeboten im Jugendhaus, welches am Samstagabend geschlossen ist. (SRB 2022/161)

Urnenabstimmung über Baukredit Gesamtsanierung und Erweiterung Friedhof Wetzikon
Die Urnenabstimmung über den Baukredit Gesamtsanierung und Erweiterung des Friedhofs Wetzikon wird auf den 25. September 2022 angeordnet. Der heutige Friedhof Wetzikon wurde in den Jahren 1935 und 1936 erbaut und in den Jahren 1964 und 1965 mit der neuen Leichenhalle und dem Ökonomiegebäude ergänzt. Die Anlage ist heute in praktisch unverändertem Zustand. Aufgrund des Wandels in der Bestattungskultur und der Umstellung vom Privat- zum Stadtbetrieb hat sich der Friedhofsbetrieb seit der letzten baulichen Ergänzung stark verändert. Die vorhandenen Infrastrukturen genügen den betrieblichen Bedürfnissen bei Weitem nicht mehr. Ausserdem fehlt eine geeignete Abdankungshalle und eine Urnennischenwand. (SRB 2022/162)

Neues Ressort "Gesellschaft" sowie neuer Geschäftsbereich "Gesellschaft + Soziales"
Die Neuorganisation der Geschäftsbereiche wird genehmigt und nach Abschluss der Rekrutierung der neuen Geschäftsbereichsstelle "Gesellschaft" in Kraft gesetzt. Die Stellenprozenterhöhung von um 1.0 Stellen für die Projektleitung "Fernwärme" sowie die Abteilungsleitung Umwelt wird genehmigt. Der Stadtrat sowie die Geschäftsleitung beabsichtigen schon seit einiger Zeit die vorliegende Reorganisation, da damit wertvolle Synergien genutzt werden können. Mit der Schaffung des neuen Ressorts "Gesellschaft" auf die neue Legislatur 2022/2026 ist es der richtige Zeitpunkt für die Umsetzung der Reorganisation der Geschäftsbereiche. Das Fernwärme-Projekt beansprucht intensive personelle und fachliche Ressourcen. Damit die Umsetzungsfristen gemäss dem Gegenvorschlag zur Fernwärme-Initiative umgesetzt werden können, ist eine Stellenplanerhöhung bis zur Umsetzung des Projekts notwendig. (SRB 2022/163)

Antrag und Bericht Postulat "Vergabe von Mandaten nur bis Ende Amtszeit" gehen ans Parlament
Antrag und Bericht zum Postulat "Vergabe von Mandanten nur bis Ende Amtszeit" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Es bestehen nur wenige Delegationen, welche ehemalige Behördenmitglieder oder Mitarbeitende wahrnehmen. Ein Teil davon wird in den kommenden Monaten bzw. Jahren aufgehoben. Die Stadt delegiert Mitglieder der Behörden sowie Mitarbeitende in verschiedene öffentliche Gremien. Die Delegationen werden jeweils zu Beginn der Legislatur mit dem Konstituierungsbeschluss festgelegt. Diese Delegationen dienen dazu, fachliches Wissen und/oder politische Interessen in Gremien einzubringen. Dabei werden mit den Delegationen stets die Interessen der Stadt wahrgenommen. Der Stadtrat ist stets bestrebt, amtierende Behördenmitglieder oder Mitarbeitende zu delegieren, sofern dies sinnvoll und möglich ist. (SRB 2022/164)

Vertragsverlängerung mit der RIZ AG
Beim bestehenden Vertrag mit der Regionales Informatikzentrum RIZ AG, datiert vom 11. Juli 2017, wird die Minimaldauer des Vertrags bis 31. Dezember 2024 verlängert. Zurzeit läuft der Verkaufsprozess der Aktien der RIZ AG. Mit der Verlängerung des laufenden Vertrags bis Ende 2024 kann sichergestellt werden, dass die IT-Dienstleistungen unverändert weiterlaufen und in einem ersten Schritt der Verkaufsprozess abgeschlossen werden kann. Zudem handelt es sich beim Ausschreibungsprozess um ein umfangreiches Projekt, für welches genügende personelle Ressourcen eingeplant werden sollen. Der Stadtrat ist daher der Ansicht, dass eine befristete Vertragsverlängerung angezeigt und sinnvoll ist, damit die Stadt Wetzikon die Informatikdienstleistungen zukunftsgerichtet weiterentwickeln kann. (SRB 2022/166)

Stellungnahme Genehmigung von Projekten für Gemeindestrassen
Die Stellungnahme zum Entwurf des Kreisschreibens der Volkswirtschaftsdirektion betreffend die Genehmigung von Projekten für Gemeindestrassen wird genehmigt. Die Bestrebungen zur Bereinigung eines Missstandes und die Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Raumplanungsgesetz im kantonalen Strassengesetz werden grundsätzlich begrüsst. Auch nachvollziehbar ist die Änderung der Genehmigungsstelle, welche neu durch die Volkswirtschaftsdirektion anstelle des Bezirksrats ausgeübt werden soll. Aus Sicht der Stadt Wetzikon geht die vorgesehene Genehmigungspflicht von Gemeindestrassen aber viel zu weit und löst unnötig grossen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand aus. (SRB 2022/168)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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