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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 1. Dezember 2021

Publiziert: 14.12.2021

An der Stadtratssitzung vom 1. Dezember 2021 behandelte der Stadtrat Wetzikon folgende Traktanden:

Entwicklungshilfe im In- und Ausland
Für die Entwicklungshilfe im In- und Ausland sind im Budget 2021 total 40'000 Franken eingestellt. Im Verlaufe des Jahrs 2021 hat der Stadtrat bereits dem Schweizerischen Roten Kreuz für das Erdbeben in Haiti 5'000 Franken überwiesen. Mit den restlichen 25'000 Franken für die Entwicklungshilfe im Ausland werden verschiedene Projekte unterstützt. Darunter befinden sich wiederum Gesuche aus der Region. Mit den 10'000 Franken für die Entwicklungshilfe im Inland werden zwei Projekte unterstützt. (SRB 2021/270)

Teuerungsausgleich von 0,9 % ab 2022
Gestützt auf den Entscheid des Regierungsrats des Kantons Zürich wird dem Personal der Stadt Wetzikon, unter Vorbehalt der Zustimmung des Kantonsrats zum Budgetantrag des Regierungsrats und der Genehmigung des Parlaments zum Budgetantrag des Stadtrats, ab 2022 ein Teuerungsausgleich von 0,9 % gewährt. (SRB 2021/272)

Kreditabrechnung Sanierung bestehender Kanalisationsanlagen
Die Kreditabrechnung für die Sanierung bestehender Kanalisationsanlagen (Etappe 2020) mit Ausgaben von insgesamt Fr. 166'534.10 inkl. MWST wird genehmigt. Die vorliegende Kreditabrechnung weist begründete Minderkosten gegenüber dem bewilligten Kostenvoranschlag auf und schliesst mit 22,5 % bzw. Fr. 48'465.90 unter dem bewilligten Kredit ab. (SRB 2021/276)

Schriftliche Anfrage "Aufhebung Bushaltestelle Kreuzackerstrasse" an Parlament
Die Antwort auf die schriftliche Anfrage "Aufhebung Bushaltestelle Kreuzackerstrasse" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Die im Rahmen des aktualisierten Buskonzepts durchgeführten Machbarkeitsabklärungen von einzelnen Projektbausteinen zeigten, dass zurzeit mehrere Gründe gegen das Verschieben der Haltestelle Kreuzackerstrasse und das Erstellen einer zusätzlichen Haltestelle an der Bahnhofstrasse sprechen. Aufgrund der neusten Erkenntnisse erachtet der Stadtrat die gestellten Fragen als obsolet und verzichtet deshalb auf eine konkrete Beantwortung. (SRB 2021/277)

Nicht-Entgegennahme Postulat "Festsetzung Planungszone"
Die Erklärung zur Nicht-Entgegennahme des Postulats "Festsetzung Planungszone" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. In einer Planungszone dürfen keine baulichen Veränderungen oder sonstigen Vorkehrungen getroffen werden, die der im Gange befindlichen Planungen widersprechen. Auch wenn ein nachvollziehbares öffentliches Interesse an der Erhaltung der Spielräume für zukünftige Entwicklungen besteht, ist die rechtliche Voraussetzung und die Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips für eine Planungszone mangels klarer Planungsabsichten und genau bezeichneter Gebiete im Postulat nicht gegeben. (SRB 2021/278)

Postulat "Verminderung von Lichtemissionen in Wetzikon": Bericht und Antrag an Parlament
Bericht und Antrag zum Postulat "Verminderung von Lichtemissionen in Wetzikon" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Auf nationaler Ebene legen das Natur- und Heimatschutzgesetz als auch das Umweltschutzgesetz im Grundsatz fest, dass Beeinträchtigungen durch künstliches Licht soweit möglich zu vermeiden sind. Die "5-Punkte-Checkliste zur Beurteilung einer Beleuchtungseinrichtung" der Baudirektion Zürich erweist sich als besonders zielführend, da diese unabhängig des Themenfelds klar und verständlich umgesetzt werden kann. Ein weiterer Vorteil dieses Vorgehens besteht darin, dass Einzelfälle beurteilt werden können, was die Akzeptanz der Reduktionsmassnahmen tendenziell erhöht. (SRB 2021/279)

Genehmigung vorliegender Leistungskontrakte und Leistungsvereinbarungen 2022
Die vorliegenden Leistungskontrakte 2022 zusammen mit den Leistungsvereinbarungen 2022 für das Alterswohnheim Am Wildbach und für Sport + Freizeit werden genehmigt. Diese stützen sich auf die neue Globalbudgetverordnung und die bisherigen Kontrakte bzw. Vereinbarungen. (SRB 2021/280)

Genehmigung Änderungsanträge Budget 2022 an Parlament
Die Änderungsanträge zum Budget 2022 werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Regierungsrat hat am 27. Oktober 2021 entschieden, dem Staatspersonal auf das Jahr 2022 einen Teuerungsausgleich von 0,9 % auszurichten. Mit separatem Beschluss (SRB 2021/272) vom 1. Dezember 2021 gewährt der Stadtrat dem Personal der Stadt Wetzikon ab 2022 den Teuerungsausgleich. Die dadurch im Budget 2022 entstehenden Mehrkosten inkl. Sozialleistungen im Steuerhaushalt (ohne Globalbudgets) belaufen sich auf rund 286'000 Franken. Der Teuerungsausgleich schlägt sich auch auf den Lohnaufwand 2022 der kantonal angestellten Lehrpersonen nieder. Der vom Kanton der Stadt Wetzikon monatlich in Rechnung gestellte Anteil wird sich gesamthaft von 27'131'100 Franken um 244'300 Franken auf 27'375'400 Franken erhöhen. (SRB 2021/281)

Antrag und Bericht Postulat "Transparente Vernetzung Finanz-, Immobilien- und Umweltpolitik" an Parlament
Antrag und Bericht zum Postulat "Transparente Vernetzung Finanz-, Immobilien- und Umweltpolitik" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Die Erarbeitung des Nachhaltigkeitsberichts zeigte, dass die städtischen Liegenschaften auf gutem Wege sind, die klimapolitischen Zielvorgaben des Bundes und des Kantons zu erreichen. Es ist jedoch noch ein grosser Effort und viel Arbeit zu leisten und entsprechende Investitionen zu tätigen. Das Immobilienportfolio der Stadt Wetzikon weist bessere Werte aus als die Vergleichswerte nach dem Energieeffizienzpfad SIA 2040. Gemäss Finanz- und Aufgabenplan 2021 – 2025 plant die Stadt Wetzikon im Gesamthaushalt rund 190 Mio. Franken zu investieren bei einer Selbstfinanzierung von 75,6 Mio. Franken (Selbstfinanzierungsgrad 40 %). Allein in die Gebäude investiert die Stadt rund 76 Mio. Franken. Das Ziel "Null" kann auf Basis der Berechnungsgrundlagen über ein sinnvolles Kosten/Nutzverhältnis aus heutiger Sicht rein über das Immobilienportfolio nicht erreicht werden. (SRB 2021/282)

Antwort Interpellation "IDEWE-Areal" an Parlament
Die Antwort auf die Interpellation "IDEWE-Areal" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. Die Interpellation fordert vom Stadtrat unter anderem, dass das strategisch wichtige und historisch bedeutungsvolle Areal gesichert wird bzw. ein aktiver Austausch mit einer allfälligen anderen Käuferschaft über die Entwicklung an einem derart identitätsstiftenden Ort für Wetzikon stattfindet und soweit möglich Einfluss genommen wird. (SRB 2021/284)

Antrag und Bericht Postulat "Herberge Sportanlage Meierwiesen" an Parlament
Antrag und Bericht zum Postulat "Herberge Sportanlage Meierwiesen" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Stadtrat ist nach wie vor von der Herberge auf der Sportanlage Meierwiesen überzeugt und möchte diese auch in Zukunft beibehalten und weiter betreiben. Unmittelbare Massnahmen wie die Aufwertung der Innengestaltung und Signalisation sowie Verstärkung der Marketingmassnahmen sollen zu einer besseren Auslastung der Herberge führen. (SRB 2021/285)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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